Gefaehrliche Stoffe und Gueter, Gefahrgutunfall Was sind gefährliche Stoffe ? Gefährliche Stoffe und Güter sind Gegenstände, die aufgrund ihrer Eigenschaften Gefahren für Leben, Gesundheit und Umwelt darstellen. Welche Gefahren sind das ? Diese Gefahren bestehen in Explosionsgefahr, Brandgefahr, Vergiftungsgefahr, Verätzungsgefahr und Strahlengefahr. Diese Gefahren bedrohen den Menschen durch eine Inkorporation von Schadstoffen (über Atemwege, Magen-Darm-Trakt, Haut, Wunden), durch Kontamination (radioaktive und chemische Stoffe), äußere Bestrahlung (elektromagnetische Strahlung) oder mechanische und thermische Einflüsse (Flammen, Druck, Splitter, Einsturz). Häufigkeit von GefahrgutunfällenStraßengüternahverkehr 53 %, Binnenschifffahrt 13,6 %, Seeschifffahrt 12,4 %, Bahn 10,7 %, Fernverkehrsstraße 10,3 % Art und Häufigkeit der Gefahrgüter im Straßenverkehr Heizöl / Diesel ca. 54 %, Benzin ca. 27 %, schweres Heizöl ca. 2 %, Säuren ca. 4 %, giftige Flüssigkeiten ca. 3 %, Gase ca. 2 %, sonstige Gefahrgüter ca. 8 %. Allgemeine einsatztechnische Maßnahmen Das gefährdete Gebiet darf vom Personal des Rettungsdienst nur dann betreten werden, wenn die Art der Gefahren bekannt ist und das Risiko kalkulierbar ist ! Diese notwendigen Informationen sind über die Rettungsleitstelle anzufordern. Prinzipiell ist bei jedem Unfall mit Gefahrgut immer die Polizei und die Feuerwehr zu alarmieren. Selbstschutz
Rettung aus dem Gefahrenbereich Auswertung von Kennzeichnung, Begleitpapieren und Nachschlagewerken (Informationsbeschaffung) Für die Durchführung des Selbstschutzes und der Rettungsmaßnahmen sind genaue Kenntnisse über die Art des Gefahrgutes und die Gefährdungsmöglichkeiten notwendig. Das betroffene Gebiet darf erst nach den erhaltenen Informationen betreten werden. Informationen sind zu erhalten über die Gefahrenzettel, Warntafeln, Unfallmerkblätter, Gefahrgutschlüssel und über die Rettungsleitstelle (Nachschlagwerke, Giftinformationszentren). Rettungsdienstpersonal, dass sich ohne diese Informationen in den Einsatz wagt, begibt sich in Lebensgefahr. Gefahrenzettel Diese Zettel haben die Form eines auf der Spitze stehenden Quadrats. Sie müssen auf Versandstücken und einzelnen Tanks (rechts, links und hinten) befestigt sein und weisen auf die Hauptgefahr und die Nebengefahren der transportierten Stoffe hin. WarntafelnAn Lastkraftwagen, Sattelkraftfahrzeugen und Lastzügen befindet sich vorn und hinten am Fahrzeug senkrecht zur Fahrzeugachse je eine rechteckige (40 x 30 cm) rückstrahlende orangefarbene Tafel mit schwarzem Rand. In bestimmten Fällen kann die Warntafel auch eine Fläche von 30 x 15 cm haben. Allgemeiner Hinweis auf gefährliche Güter Warntafeln müssen nur angebracht werden, wenn die Menge des transportierten Gefahrgutes je nach seiner Art einen bestimmten Punktwert überschreitet. Ist dies nicht der Fall, so kann das Vorhandensein gefährlicher Stoffe u.U. nur an der Kennzeichnung einzelner Versandstücke mit Gefahrenzetteln erkannt werden. Prinzipiell kann eine Warntafel aber immer angebracht werden. Wird ein Transport unter Nutzung von zusammengesetzten Verpackungen durchgeführt, gilt er als total befreit. Versandstücke müssen nun nur noch mit einem auf der Spitze stehenden Quadrat 10 x 10 cm gekennzeichnet werden. In diesen Quadrat muss die Stoffnummer des Stoffes, bei mehreren Stoffen deren Stoffnummern oder die Kennzeichnung "LQ" (limited quantities) angebracht werden. So ist ein Transport von 30 t Brennspiritus in 1-Liter-Flaschen ohne Kennzeichnung möglich. Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr Auf Tankfahrzeugen mit gefüllten oder ungereinigt leeren Tanks müssen zusätzlich auf den Warntafeln Kennzeichnungsnummern angegeben sein. Diese sind so eingestanzt, dass sie auch nach einem Brand von 15 Minuten Dauer noch lesbar sind. Die obere Zahl (Gefahrennummer, bestehend aus zwei oder drei Ziffern) bezeichnet die Hauptgefahr (1. Ziffer) sowie zusätzliche Gefahren (2. und 3. Ziffer). Die untere Nummer (Stoffnummer) gibt an, um welchen Stoff es sich handelt. Die Gefahrenzahl muss aus mindestens zwei, maximal aber drei Zahlen, bestehen. Der Zahl kann der Buchstabe X vorangestellt werden. Eine Verdoppelung der einzelnen Zahl zeigt auch eine Verdoppelung der Gefahr. Die beschriebene Kennzeichnung ist nach der Gefahrgut-Verordnung-Straße (GGVS) für den Transport gefährlicher Güter auf der Straße verbindlich. Für gefährliche Arbeitsstoffe, sowie für den Transport gefährlicher Güter in der Binnen- und Seeschifffahrt, im Luftverkehr und auf der Eisenbahn werden die gleichen, bzw. sehr ähnliche Kennzeichnungen verwendet. Dabei sind im Eisenbahnverkehr folgende Besonderheiten zu beachten:
Seitlich angebrachte Warntafeln mit Kennzeichnungsnummern Hinten angebrachte Warntafeln 1. Ziffer (Hauptgefahr)
Sind zwei Ziffern gleich, bedeutet dies eine Zunahme (Verdopplung) der Gefahr (z.B. 30 = entzündlich, 33 = leicht entzündbar) Beispiel einer Kennzeichnungsnummer Hauptgefahr: Entzündbarer flüssiger Stoff Zunahme der Hauptgefahr: leicht entzündbar Stoff: hier 1203 = Kohlenwasserstoffe mit Flammpunkt unter 21°C (z.B. Benzin) Hauptgefahr: Entzündbarer flüssiger Stoff Zunahme der Hauptgefahr: FALSCH: keine weitere Gefahr, RICHTIG: 9 = Gefahr einer spontanen heftige Reaktion Die Angaben über die falsche Gefahrenzahlen beziehen sich auf die Stoffnummer. Beide passen auf keinen Fall zusammen. Stoff: hier 2055 = Styrol, monomer, stabilisiert, Phenylethylen, Vinylbenzol, Styren Kennzeichnung eines LKW an der Seite Gefahrguttransporter Klasse 7 auf der Autobahn Beispiele von Zahlenkombinationen:
Unfallmerkblätter befinden sich prinzipiell im Führerhaus. Sie sollten, falls möglich, geborgen werden, um weitere Maßnahmen vor Ort ergreifen zu können. Die Merkblätter enthalten die seit 1997 nur noch Informationen für den Fahrzeugführer. Die Anweisungen für die Rettungskräfte und die Feuerwehr dürfen (leider) nicht mehr aufgeführt werden. Bei dem Transport von mehreren verschiedenen Gefahrstoffen müssen für jedes einzelne Gut Unfallmerkblätter mitgeführt werden. Es besteht auch die Möglichkeit Sammelunfallmerkblätter, Gruppenunfallmerkblätter oder Klassenunfallblätter zu verwenden. Zusätzlich muss die Lage des Stoffes im Fahrzeug erkennbar sein. NachschlagewerkeGefahrgutschlüssel Der Gefahrgutschlüssel ist auf jedem Rettungsmittel mitzuführen. Er enthält neben kurzen Informationen zu den Gefahrgutklassen und einer Erklärung der Kennzeichnung eine Maßnahmentabelle zu den Labels, eine nach der Stoffnummer und eine alphabetisch geordnete Stoffliste. Alle weiteren Informationen (insbesondere Details zur Ersten Hilfe) sind dann von der Rettungsleitstelle unter Angabe der Stoffnummer zu erfragen. Weitere Nachschlagewerke sind meist auf der Leitstelle vorhanden, z.B. Hommel: Handbuch der gefährlichen Gütern; Kühn, Birett: Merkblätter gefährlicher Arbeitsstoffe. Alle genannten Werke enthalten außerdem Listen der Krankenhäuser mit Abteilungen für schwere Verbrennungen und der Giftinformations- und Entgiftungszentren, von denen die Rettungsleitstelle, falls erforderlich, spezielle Maßnahmen gegen Vergiftungen und Kontaminationen erfragen kann. Außerdem kann die Rettungsleitstelle Kontakt zu Strahlenschutzzentren und den Landesämtern für Umweltschutz (Gefahrgutdateien) aufnehmen. Es besteht auch die Möglichkeit Informationen über das TUIS (Transport-Unfall-Informations- und Hilfeleistungssystem der chemischen Industrie) zu erhalten. Informationen zu Gefahrguttransporten, Gefahren, Unfällen und Maßnahmen können Sie auch unter der Adresse des Gefahrgutberaters erhalten. Erste-Hilfe und rettungsdienstliche MaßnahmenBei Unfällen mit gefährlichen Gütern ist vor allem mit den folgenden Verletzungsmustern zu rechnen:
Nach der Rettung des Verletzten ist das Verbandmaterial nach Möglichkeit auszuwechseln, da es mit Giftstoffen behaftet sein kann. Es muss davon ausgegangen werden, dass auch beim Verletzten Kontamination vorliegt. Um eine Gefährdung der Helfer zu vermeiden sollte bei Beatmung ein Hilfsmittel mit Filter (Beatmungsbeutel) verwendet werden. Erst nach den lebensrettenden Sofortmaßnahmen erfolgt eine gründliche Reinigung der kontaminierten Personen. Da die Verwendung von falschen Reinigungsmitteln oft mehr schadet als nützt, dürfen spezielle Mittel nur auf Anweisung eines Arztes oder eines Giftinformationszentrums verwendet werden. Ist bei der Dekontamination nach kurzer Zeit kein Erfolg erkennbar, so muss sofort der Abtransport in ein entsprechend ausgerüstetes Krankenhaus erfolgen. Bei Vorliegen von Kontamination muss unbedingt versucht werden, eine Aufnahme von Giftstoffen in den Körper (Inkorporation) zu vermeiden. Auch kleinste verunreinigte Wunden müssen mit viel Wasser ausgespült und keimfrei verschlossen, Körperöffnungen und die unmittelbar daneben liegenden Hautpartien mit besonderer Vorsicht gereinigt werden. Maßnahmen nach dem Unfall Der Name des betreffenden gefährlichen Stoffes ist unbedingt festzuhalten und unverzüglich dem behandelnden Arzt mitzuteilen. Ebenso muss der Arzt die Hinweise aus den Merkblättern erfahren. Kontaminierte Kleidung und alle benutzten Gegenstände müssen in einem Plastikbeutel gesammelt, dieser gekennzeichnet und getrennt abtransportiert werden. Das Transportziel bestimmt die Rettungsleitstelle, da nicht jedes Krankenhaus für derartige Fälle ausgerüstet ist und eventuell die Überweisung in ein regionales Entgiftungszentrum nötig ist. Die Anmeldung erfolgt von der Leitstelle, so dass der Aufnahmearzt bereits entsprechende Maßnahmen einleiten kann. Kontaminierte Gegenstände dürfen nicht ohne Sicherheitsmaßnahmen weggeworfen werden. Der Rettungswagen und das benutzte Material müssen gekennzeichnet und gegen Wiederverwendung gesichert werden, bis sie nach vorheriger Dekontamination durch fachkundige Personen wieder zur Benutzung freigegeben werden. Das Personal muss sich einer fachärztlichen Untersuchung unterziehen. |
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