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Maßnahmen bei
hochkontagioesen Erregern bei Uebertragung über Partikel > 5 µm (Beispiel Pest)
- Tragen eines Mundschutzes innerhalb einer Zone von
einem Meter um den Patienten bis 72 Stunden nach Beginn einer
Antibiotikatherapie
- Einzelisolierung, bei zahlreichen Fällen
Kohortenisolierung
- Wenn wegen großer Fallzahlen eine Kohortenisolierung
nicht möglich ist, ein Meter Mindestabstand zu anderen Patienten
- Auf keinen Fall gemeinsame Unterbringung mit Patienten
mit Immunschwäche, gleich welcher Ursache
- Patiententransport einschränken, nur unbedingt
notwendige Untersuchungen außerhalb durchführen, dann Patienten mit Mundschutz
versehen.
- Entlassung bei Bedarf frühestens 72 Stunden nach Beginn
einer antibiotischen Therapie
- Bei starker Exposition Dekontaminationsmaßnahmen von
Kleidung und Personen
- Antibiotikaprophylaxe für Exponierte
Auch bei solchen Fällen kommt eine medikamentöse
Prophylaxe in Frage.
Maßnahmen bei
hochkontagiösen Erregern bei Übertragung über Partikel < 5 µm (Beispiel Pocken)
- Bei Betreten von Räumen, in denen Erkrankte
untergebracht sind, ist das Tragen von Außenluftunabhängiger Schutzkleidung
erforderlich.
- Da eine Übertragung über Hautkontakte, kontaminierte
Gegenstände oder Oberflächen möglich ist, sind flüssigkeitsdichte Handschuhe
zu tragen.
- Die Schutzkleidung und Handschuhe sollten nach
Verlassen des Raumes in einer Schleuse abgelegt werden.
- Eine Händedesinfektion ist nach Ablegen der
Schutzkleidung durchzuführen.
- Patienten sollten in lufttechnisch absonderbaren Räumen
mit Unterdruck untergebracht werden.
- Es sollte eine virussichere Luftfiltration erfolgen mit
sechs- bis 12fachen Luftwechsel pro Stunde.
- Am günstigsten ist die Unterbringung in einem Raum mit
Schleuse mit automatisch wechselseitig verriegelnden Türen.
- Einrichtungen, die keine geeigneten Räumlichkeiten
besitzen, sollten in ihrem Notfallplan eine Information über die nächste
geeignete Einrichtung enthalten haben.
- Patienten sollten, wenn möglich, einzeln isoliert
werden, bei größeren Fallzahlen können Patienten mit gleicher Erkrankung als
Kohorten isoliert werden.
- Patienten dürfen nur bei dringlicher Indikation aus
ihrem Isolierzimmer in andere Bereiche verbracht werden, in solchen Fällen ist
der Patient mit Überkittel und Mundschutz zu versehen.
- Auch bei einer Kohortenisolierung dürfen keine
Gegenstände oder Instrumente ohne vorherige Aufbereitung weiterverwandt
werden.
- Eine Entlassung ist erst dann möglich, wenn keine
Infektiosität mehr gegeben ist.
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