Home Nach oben

Vorgehen
Zurück Home Nach oben Weiter

Massnahmen bei Erregern

Vorgehen bei vermuteten Schadensfaellen mit biologischen Waffen

  • Feststellen eines untypischen Geschehens
  • Identifikation des auslösenden Erregers / Toxins
  • Die Art und Weise einer möglichen Weiterverbreitung ermitteln und verhindern
    • Infektiösität von Mensch zu Mensch
    • Mögliche Vektoren
    • Einfluss der Inkubationszeit
    • Zeitpunkt der Ansteckungsfähigkeit
  • Dekontaminationsmaßnahmen am Ort des Geschehens, um eine Weiterverbreitung zu verhindern (wenn möglich)
  • Identifizierung und Überwachung der exponierten Bevölkerung
  • Therapieeinleitung
  • Feststellen und Dokumentation der Identität, Information von Angehörigen
  • Falls erforderlich: Absonderungsmaßnahmen
  • Kommunikation mit medizinischen Einrichtungen (Ärzte, Laboratorien, Krankenhäuser, Hilfsorganisation)
  • Meldung an Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung, Ministerium und RKI)
  • Information der Fachwelt und der Bevölkerung
  • Eventuell - je nach Infektiösität und Übertragungsmöglichkeit - Besuchsverbot

[Agenzien] [Merkblatt] [Umgang Hessen] [Pharmaka gegen B-Waffen] [Vorgehen] [Probleme] [Desinfektionsmassnahmen] [Infektionstransport] [Isolationsmassnahmen] [Standard Hygiene] [Schutzkleidung] [Peressigsaeure] [Telefonnummern Hessen] [Begriffe] [Tiere]

Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:  
Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 21. Oktober 2007