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Vorgehen bei
vermuteten Schadensfaellen mit biologischen Waffen
- Feststellen eines untypischen Geschehens
- Identifikation des auslösenden Erregers / Toxins
- Die Art und Weise einer möglichen Weiterverbreitung
ermitteln und verhindern
- Infektiösität von Mensch zu Mensch
- Mögliche Vektoren
- Einfluss der Inkubationszeit
- Zeitpunkt der Ansteckungsfähigkeit
- Dekontaminationsmaßnahmen am Ort des Geschehens, um
eine Weiterverbreitung zu verhindern (wenn möglich)
- Identifizierung und Überwachung der exponierten
Bevölkerung
- Therapieeinleitung
- Feststellen und Dokumentation der Identität,
Information von Angehörigen
- Falls erforderlich: Absonderungsmaßnahmen
- Kommunikation mit medizinischen Einrichtungen (Ärzte,
Laboratorien, Krankenhäuser, Hilfsorganisation)
- Meldung an Landesamt für Jugend, Soziales und
Versorgung, Ministerium und RKI)
- Information der Fachwelt und der Bevölkerung
- Eventuell - je nach Infektiösität und
Übertragungsmöglichkeit - Besuchsverbot
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