Biologische Waffen Exposition: Als biologische Waffen eignen sich alle Erreger oder Toxine, die möglichst widerstandsfähig, gefährliche Wirkungen am Menschen verursachen können. Die größte Zahl der Stoffe kommt in Deutschland nicht vor. Sie sind aber in anderen Teilen dieser Welt natürlich zu finden. Die wahrscheinlichste Ausbreitung der Substanzen ist in der Ausbringung eines Aerosols zu finden. Auch eine Verseuchung von Lebensmitteln und / oder Trinkwasser ist denkbar. Eine Auswahl von Krankheitserregern und Toxinen, die bereits einmal als B-Kampfstoffe munitioniert wurden, und ihre entsprechenden Krankheitsbilder ("das dreckige Dutzend") Eine erweiterte Auflistung und zusätzliche biologische Kampfstoffe finden sie auf der Seite Agenzien. Wirkungen: Die Wirkungen der verschiedenen B-Kampfstoffe ist sehr unterschiedlich. Von Schwächungen bis tödlichen Erkrankungen und Epidemien ist alles möglich. Im Jahre 1970 gab die WHO eine Modellrechnung bekannt, in der von einem Sprühangriff von 50 kg Milzbrandsporen auf eine Großstadt mit 500.000 Einwohnern ausgegangen wurde. Dabei wurde von 95.000 Toten und 125.000 Erkrankten ausgegangen. Damit stehen die biologischen Waffen den atomaren Waffen in ihren Auswirkungen gleich. Biologische Waffen sind aber im Vergleich zu den atomaren Waffen sehr viel kostengünstiger. Die unkontrollierbaren Auswirkungen sind beim Einsatz beider Waffenarten gleich. Einen sicheren Schutz für das eigene eingesetzte Personal kann nicht ausgeschlossen werden. Die meisten biologischen Waffen können sich unbemerkt und lautlos verbreiten. Warnsystem können sie nicht erfassen. Das gilt auch für die ABC-Spürpanzer der Bundeswehr und die ABS-Spürwagen des Katastrophenschutzes. Beide können "nur" atomare und chemische Kontaminationen feststellen und sind somit bei einem Einsatz von B-Waffen nicht einsetzbar. Wichtig ist die wachsame Meldung uncharakteristischer und häufiger Krankheitsfälle. Dies gilt auch bei gleichzeitigen Auftreten von Erkrankungen bei Mensch und Tier. Problematisch werden gentechnisch veränderte Erreger. Rettung: Die betroffenen Patienten sind so schnell als möglich aus dem kontaminierten Bereich gerettet werden. Dabei ist für die rettenden Einsatzkräfte der Aufenthalt in den kontaminierten Gebieten zu kurz als möglich zu halten. Vor dem Betreten der betroffene Regionen sind Schutzkleidungen anzulegen. Nach dem Verlassen des Bereiches ist die Schutzkleidung komplett eingesammelt und zur späteren Entsorgung gebracht werden. Bei allen invasiven Maßnahmen besteht die Gefahr, dass die Erreger in den Körper des Patienten eingebracht werden. Aber auch das Rettungspersonal ist bei diesen Maßnahmen durch die Bildung von Aerosolen oder durch die Gefahr von Nadelstichverletzungen stärker gefährdet. Die präklinische Gabe von Antibiotika ist nur bei Transportwegen von mehr als zwei Stunden notwendig. Kein Rettungsmittel ist derzeitig mit Antibiotika ausgerüstet und außerdem muss ein Arzt die Therapie anordnen. Transport: Bei der Infektion von hochkontagiösen Erkrankungen ist der Transport in ein Zentrum mit geeigneten Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Die Rettungsmittel sind für solche Transporte vorzubereiten. Das medizinische Personal hat sich mit entsprechender Schutzkleidung zu schützen. Nach dem Transport ist das Fahrzeug nach den geltenden Vorschriften zu desinfizieren. Verlegungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem zuständigen Kompetenzzentrum durchgeführt werden. Um solche Transporte durchführen zu können ist das Personal im Rettungsdienst auf solche Transporte vorzubereiten, zu schulen und zu trainieren. Auch der logistische Aufwand für solche Transport ist immens. Derzeit bestehen in Deutschland fünf Kompetenzzentren in Berlin, Hamburg, Leipzig, München und Frankfurt. Das Kompetenzzentrum ist über die zuständige Leitstelle zu informieren. Ansprechpartner bei Verdacht auf hämorrhagisches Fieber Hier sind nur die Institutionen mit Isolierräumen für hochkontagiöse Erkrankungen aufgelistet. Im Detail geben die Gesundheitsämter und die tropenmedizinischen Einrichtungen darüber Auskunft.
Problematisch ist aber die geringe Kapazität der Behandlungseinrichtungen mit Isolierbetten. Bei einem Zwischenfall mit biologischen Waffen reichen diese Kapazitäten sicher nicht aus. Es sind spezielle Alarmpläne für solche Vorfälle zu erstellen. Dementsprechend ist der Patient vor der Aufnahme in einem Behandlungszentrum zu dekontaminieren. Der Wechsel der Kleidung und die Dekontamination der exponierten Körperoberfläche mit Wasser oder Dekontaminationsmittel muss sofort nach der Rettung aus dem kontaminierten Bereich erfolgen. Es ist zweckmäßig vor den Behandlungseinrichtungen Dekontaminationsstellen einzurichten. Kontaminierte Haut sollte so schnell als möglich durch ein schonendes Waschen und vorsichtiges Bürsten mit Seifenlösung gereinigt und anschließend mit Wasser gespült werden. Anschließend sollte eine weitere Dekontamination mit 0,5 % Natriumhypochlorit-Lösung über zehn bis fünfzehn Minuten erfolgen. Zusammenfassung:
Bioterrorismus Die Drohung mit oder der Einsatz von todbringenden oder Erkrankung bewirkenden biologischen Agenzien durch Einzelpersonen oder Gruppen, die durch politische, religiöse, ökonomische oder andere ideologische Beweggründe motiviert sind. B-Kampfmittel B-Kampfmittel sind zu nicht-friedlichen Zwecken produzierte vermehrungsfähige Mikroorganismen und Gifte biologischen Ursprungs, die durch ihre Wirkung auf Lebensvorgänge den Tod, eine vorübergehende Handlungsunfähigkeit oder eine Dauerschädigung herbeiführen können. Motivationen für B-Angriffe
Mögliche Ziele
Hinweise auf einen Angriff mit B-Waffen
Eigenschaften von potentiellen B-Agenzien
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