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A
Sicherheitsmaßnahmen |
B
Schutzstufen |
| |
2 |
3 |
4 |
| 1. Arbeiten mit
lebensfähigen Organismen müssen in einem System durchgeführt werden, das den
Prozess physisch von der Umwelt trennt |
verbindlich |
verbindlich |
verbindlich |
| 2. Abgase aus dem
abgeschlossenen System müssen so behandelt werden, dass: |
das
Freiwerden minimal gehalten wird |
ein
Freiwerden verhütet wird |
ein
Freiwerden verhütet wird |
| 3. Sammlung von Proben,
Hinzufügung von Werkstoffen zu einem abgeschlossenen System und Übertragung
lebensfähiger Organismen in ein anderes abgeschlossenes System müssen so
durchgeführt werden, dass: |
das
Freiwerden minimal gehalten wird |
das
Freiwerden verhindert wird |
das
Freiwerden verhindert wird |
| 4. Kulturflüssigkeiten
dürfen nicht aus dem abgeschlossenen System genommen werden, wenn die
lebensfähigen Organismen nicht: |
durch
erprobte Mittel inaktiviert worden sind |
durch
erprobte chemische oder physikalische Mittel inaktiviert worden sind |
durch
erprobte chemische oder physikalische Mittel inaktiviert worden sind |
| 5. Der Verschluss der
Kulturgefäße muss so ausgelegt sein, dass: |
das
Freiwerden minimal gehalten wird |
ein
Freiwerden verhütet wird |
ein
Freiwerden verhütet wird |
| 6. Abgeschlossene Systeme
müssen innerhalb kontrollierter Bereiche angesiedelt sein |
empfohlen |
empfohlen |
verbindlich |
| a) Biogefahrenzeichen
müssen angebracht werden |
empfohlen |
verbindlich |
verbindlich |
| b) der Zugang muss
ausschließlich auf das dafür vorgesehene Personal beschränkt sein |
empfohlen |
verbindlich |
verbindlich über Luftschleuse |
| c) das Personal muss
Schutzkleidung tragen |
verbindlich |
verbindlich |
vollständige Umkleidung |
| d) Dekontaminations- und
Waschanlagen müssen für das Personal bereitstehen |
verbindlich |
verbindlich |
verbindlich |
| e) das Personal muss vor
dem Verlassen des kontrollierten Bereiches duschen |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| f) Abwässer aus
Waschbecken und Duschen müssen gesammelt und vor der Ableitung inaktiviert
werden |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| g) der kontrollierte
Bereich muss entsprechend belüftet sein, um die Luftverseuchung auf einem
Mindeststand zu halten |
empfohlen |
verbindlich, wenn die Infizierung über die Luft erfolgen kann |
verbindlich |
| h) der kontrollierte
Bereich muss stets in atmosphärischem Unterdruck gehalten werden |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| i) Zuluft und Abluft zum
kontrollierten Bereich müssen durch Hochleistungsschwebstoff-Filter geführt
werden |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| j) der kontrollierte
Bereich muss so ausgelegt sein, dass er ein Überlaufen des gesamten Inhalts
des abgeschlossenen Systems abblockt |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| k) der kontrollierte
Bereich muss versiegelt werden können, um eine Begasung zuzulassen |
nein |
empfohlen |
verbindlich |
| l) Abwasserbehandlung vor
der endgültigen Ableitung |
inaktiviert durch erprobte Mittel |
inaktiviert durch erprobte chemische oder physikalische Mittel |
inaktiviert durch erprobte chemische oder physikalische Mittel |