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Klasse 1 Gefahrenzettel:
Explosivstoffe und Gegenstände mit Explosivstoff Z.B. Sprengstoffe (TNT), Feuerwerkskörper, Zündwaren, Stoffe mit geringer Explosionsgefahr. Es muss im Einzelfall in Erfahrung gebracht werden, wie groß die Explosionsgefahr ist und ob eine gleichzeitige Explosion der gesamten Ladung (Massenexplosion) möglich ist. Explosionen können durch Funken (Zündfunken eines Autos, Heizungen, elektrische Geräte, Zigaretten), aber auch durch Druck oder Erschütterung (u.U. schon durch einen scharfen Wasserstrahl) ausgelöst werden. |
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