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Klasse 3 Gefahrenzettel:
entzündbare Flüssigkeiten Zu dieser Gefahrenklasse gehören flüssige Kohlenwasserstoffe, Kohlenwasserstoffgemische (z.B. Benzin), organische Lösungsmittel (z.B. Ether), organische Säuren und Abkömmlinge von organischen Säuren. Unter dem Flammpunkt eines Stoffes versteht man die niedrigste Temperatur, bei der sich Dämpfe in solchen Mengen entwickeln, dass sie mit Luft ein entzündbares Gemisch ergeben. Bei zahlreichen Flüssigkeiten liegt der Flammpunkt sehr tief (unter 0°C), so dass besondere Brandgefahr besteht. Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt über 100°C gehören nicht zu dieser Klasse. Außer Brand- und Explosionsgefahr im Gemisch mit Luft muss auch mit giftigen Verbrennungsprodukten gerechnet werden (Methan, Kohlenmonoxid). Bekommt man brennbare Flüssigkeit auf die Haut, so ist man auch bei Entzündung kurzzeitig durch eine infolge Verdunstung entstehende wärmeisolierende Gasschicht vor schweren Verbrennungen geschützt, so dass man ein wenig Zeit hat, den Brand zu ersticken. Umherlaufen und rasche Bewegungen erhöhen die Luftzufuhr und damit die Verbrennungsgefahr. |
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