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Klasse 7 Gefahrenzettel:
Radioaktive Stoffe Kategorie I: Stoffe, die an der Oberfläche des Versandstückes eine Strahlendosisleistung von höchstens 0,005 mGy/h hervorrufen (0,5 mR/h). Kategorie II: Stoffe, die an der Oberfläche des Versandstückes eine Strahlendosisleistung von höchstens 0,1 mGy/h hervorrufen. Kategorie III: Stoffe, die an der Oberfläche des Versandstückes eine Strahlendosisleistung von höchstens 2 mGy/h hervorrufen. Die Höchstdosisleistung bei einem intakten Behälter und einem Abstand von 1 m ist bei der Kategorie I sehr klein, bei den anderen Kategorien entsprechend größer. Bei Behälterbruch muss in jedem Fall Berühren und Einatmen vermieden werden. Strahlenmessgeräte sind unbedingt mitzuführen, die Dosisleistung am Einsatzort muss bestimmt und die Aufenthaltszeit danach eingerichtet werden. Äußerste Vorsicht ist geboten, da bei Entweichen radioaktiver Stoffe aus der Verpackung große Bestrahlungsgefahr bestehen kann. Dies gilt vor allem für die Kategorie III. Der Abstand ist in diesen Fällen möglichst groß, die Aufenthaltszeit möglichst klein zu halten. |
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