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Intox Dryopteris01
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Filixextrakt-Vergiftungen.

Sammelbericht von K. Wilkoewitz, Institut für gerichtliche und soziale Medizin der Universität Königsberg.

Das offizielle Wurmfarnextrakt setzt sich nach Kraft (1) folgendermaßen zusammen:

1. Filixsäure C35H38O12

3,5 %

2. Flavaspidsäure C24H28O8

2,5 %

3. Albaspidin C22H28O7

0,05 %

4. Aspidinol C12H16O4

0,1 %

5. Flavaspidinin C23H28O16

0,1 %

6. Aspidinolfilizin C47H54O16

5,0 %

7. Filixnigrine

6,0 %

Das Extrakt enthält also nicht eine einheitliche chemische Substanz, sondern besteht aus einem Gemisch der verschiedensten organischen Bestandteile. Es ist hiernach nicht verwunderlich, dass die Meinungen der Autoren darüber, was die anthelmintisch wirkende Komponente des Präparates sei, erheblich auseinander gingen. Während früher in der Filixsäure das pharmakologisch wirksame Prinzip des Extraktes erblickt wurde – besonders Drenkhahn (2) war dieser Ansicht und gestaltete nach diesen Gesichtspunkten seine Therapie – , hat vor allem Jaquet (3) auf Grund seiner Versuche festgestellt, dass das Wesentliche der Droge auf ihrem Gehalt an Aspidinolfilizin (identisch mit Filmaron) beruht.

Von der gewollten anthelmintischen Wirkung bis zu leichteren oder schwereren Vergiftungserscheinungen ist beim Farnkrautextrakt der Weg nicht weit. Sekten zeichnet sich ein Arzneimittel durch eine solche Inkonstanz in seiner Wirkung aus wie dieses. Was haben wir dafür verantwortlich zu machen?

Walko (4) vertritt die Ansicht, dass die verschiedenartige Wirkung des Filixextraktes hauptsächlich mit dem Alter, der Spezies und dem Standort der Droge, andererseits auch mit der Disposition des Patienten zusammenhänge. „Vergiftungserscheinungen traten schon nach 4,5 g in bedrohlichem Maße auf, ein anderes Mal blieben auch nach hohen Gaben, z.B. 40 g, alle unangenehmen Erscheinungen aus, auch die Tänie ging nicht ab.“ Weitgehende Beobachtungen in dieser Hinsicht haben auch Katayama und Okamoto (5) angestellt. Sie berichten über 43 Vergiftungsfälle mit Extractum filicis maris, wobei auch sie sehr schwankende Zahlen für die toxische Dosis gefunden haben:

„Die Dosis toxica dieses Mittels beträgt an Menschen auf ein- oder zweimal an einem Tage 3,0 – 27,0 g. Das Mittel bewirkt an Menschen in 3,0 – 10,0 g pro die, durch mehrere Tage lang fortgebraucht, und an Hunden in 0,05 – 0,21 g pro die und pro Kilo Körpergewicht, durch mehrere Tage lang fortgebraucht, schon eine Allgemeinvergiftung oder Amaurose.“

Es sei noch Grawitz (6) angeführt, der sich folgendermaßen dazu äußert: „Die Dosis des Mittels ist bei der Frage der Giftwirkung nicht von ausschlaggebender Bedeutung. Man ist durchweg von den früher üblichen hohen Dosen (20 g und darüber) zurückgekommen und wendet im allgemeinen beim Erwachsenen 8 – 10 g, bei Kindern über 6 Jahren die Hälfte an.“ Der Verfasser gibt sodann der Meinung Ausdruck, dass bei der Wurmkur Rizinusöl als Abführmittel zu vermeiden sei und stützt sich hierbei besonders  auf die Untersuchungen von Quirll und Poulsson, auf die sogleich eingegangen werden soll. Grawitz sagt weiter: „Das wichtigste Ergebnis der toxikologischen Untersuchungen scheint mir aber die Beobachtung zu sein, dass jede Schwächung eines einzelnen Organs, wie z.B. der Leber oder Niere und ebenso jede allgemeine Schwächung des Organismus vor der Filixkur die Gefahr einer lokalen oder allgemeinen Giftwirkung erhöht.“ Er verzichtet auf jede sogenannte Vorbereitungskur.

Seine Abneigung gegen die gleichzeitige Verordnung von Extractum filicis und Oleum ricini ist nun durchaus keine Einzelerscheinung, und mit ihm brachten zahlreiche andere dieser Komposition ein starkes Misstrauen entgegen. Der Grund hierfür liegt in der Frage: Erhöht Oleum ricini als hinterher zu gebendes Abführmittel die Toxizität des Extraktes oder nicht?

Dass die Giftwirkung die Wahl des Abführmittels eine Rolle spielen könne, ist zwar mit Bezug auf das Rizinusöl früher vielfach behauptet worden, namentlich auf Grund der Versuche von Quirll (7) und hat viele Therapeuten dahingehend beeinflusst, dass sie Oleum ricini bei Bandwurmkuren mit Wurmfarn von vornherein ablehnten. Nach Quirll erhöht Ölzusatz die Giftigkeit des Präparates. Seine Versuche in dieser Hinsicht sind aber nicht so überzeugend, dass wir uns ohne weiteres damit abfinden müssten (Jaquet) und jahrelange klinische Beobachtungen (Jaquet u.a.) rechtfertigen es, dass dieses Vorurteil endgültig abgelegt wird. Jaquet schreibt darüber: „Quirlls Vernutung wurde von Poulsson auf Grund theoretischer Erwägungen in bezug auf die Filixsäure aufgenommen und fand auf diesem Wege allgemeine Verbreitung. In diesem Falle scheint mir aber die praktische Erfahrung gewichtiger, als theoretische Bedenken, und es ist mir nicht gelungen, in einer jahrelangen Spitalpraxis an einer großen Zahl genau beobachteter Bandwurmkuren mit Rizinusöl auch nur die leiseste Andeutung einer schädlichen Wirkung der Ölverordnung wahrzunehmen.“

Auch gerade in neuerer Zeit sind über die Erfahrungen hiermit interessante Veröffentlichungen gemacht worden. So berichtet Fahin (8) in einer Arbeit über 46 Vergiftungsfälle, darunter neun in Kombination mit Oleum ricini, 37 ohne Rizinusöl. In drei Fällen der ersteren Art der Therapie trug Überdosierung die Schuld. „Die bisher in der Literatur veröffentlichten Fälle über Vergiftungen durch Extractum filicis maris aethereum bei einer Kombination mit Rizinusöl sprechen jedoch  insbesondere im Hinblick auf die Tatsache, dass täglich Hunderte von Kranken mit dieser Kombination behandelt werden, dafür, dass dabei eine durch Öl mögliche gefahrbringende Steigerung der Resorbierbarkeit praktisch nicht in Frage kommt und der Anwendung dieser Kombination in der Praxis keine berechtigten Bedenken entgegenstehen.“

In ähnlicher Weise ließen sich Fälle, in denen Intoxikationserscheinungen ohne nachherige Gabe von Oleum ricini beobachtet wurden und solche, in denen trotz Verabreichung des Öles keinerlei Nebenwirkungen auftraten, in großer Zahl anführen, doch würde es zu weit führen, hier noch näher darauf einzugehen. Erwähnt sei nur noch, dass Miyasaki (9) in Versuchen an Mäusen eine Erhöhung der Giftigkeit des Filmarons durch Rizinusöl nicht feststellen konnte.

Die Symptome der Filixvergiftung sind mannigfaltiger Art, doch lassen sie sich im ganzen  in drei Gruppen einteilen, wobei zu bemerken ist, dass sie sowohl einzeln als in Kombination miteinander auftreten können. Es sind dies im wesentlichen Erscheinungen von seiten des Zentralnervensystems, des Magen-Darmkanals und der Augen. Walko schildert einen Fall von Vergiftung nach 5 g Filixextrakt: Erbrechen, Amaurose, Krämpfe, Bewusstseinsstörungen, Kollaps. Auf Kampfer und Hautreize allmähliche Erholung, nochmaliger Anfall. Dann dauernde Besserung. In den oben erwähnten 46 Vergiftungsfällen von Fahin zeigten sich folgende Symptome:

„Es fanden sich:

  1. 7mal Symptome von seiten des Verdauungstraktus, des Zentralnervensystems und der Augen;
  2. 3mal Symptome seitens des Verdauungstraktus und des Zentralnervensystems ohne Veränderung an den Augen;
  3. 5mal nur Symptome seitens des Verdauungstraktus ohne solche des Zentralnervensystems und der Augen;
  4. 6mal Symptome seitens des Zentralnervensystems und der Augen ohne solche des Verdauungstraktus;
  5. 7mal nur Symptome am Zentralnervensystem ohne solche am Verdauungstraktus und den Augen;
  6. 11mal nur Symptome an den Augen ohne Veränderung am Verdauungstraktus und am Zentralnervensystem;
  7. 2mal Albuminurie;
  8. 1mal Amblyopie und ein starkes Uratsediment.“

Zur weiteren Charakterisierung diene ein Fall von Gotthilf (10). Nach 10 – 11 g des Extraktes traten heftige Kopfschmerzen, Schwindel, Benommenheit, Appetitlosigkeit, Erbrechen und Bewusstlosigkeit auf. Puls war kaum fühlbar, Pupillen weit, Patellarreflexe gesteigert, Krampfzustand des ganzen Körpers. Nach Kampfer, Morphium, Oleum ricini allmähliches Abklingen der Erscheinungen. Magnus-Levy (11) berichtet über einen Fall von intermittierendem Hinken und Rückenmarkserkrankung nach 8 g Filixextrakt. Westphal (12) beschreibt neuerdings einen Fall von Psychose im Anschluss an eine Bandwurmkur bei einem 32jährigen Mann, der sich bei Einleitung derselben in einem hochgradigen Erschöpfungszustand befand. Es traten nach acht Kapseln Extractum filicis und sieben Kapseln Oleum ricini (Helfenberger Bandwurmmittel) zunächst heftige Kopfschmerzen, Übelkeit, starkes Schwindelgefühl und vorübergehende Sehstörungen auf. Im Anschluss daran entwickelte sich eine durch zwei epileptische Anfälle eingeleitete Psychose, die, anfangs manisch gefärbt, später eine stetig zunehmende Inkohärenz des Gedankenganges zeigte „mit zahlreichen motorischen „katatonischen“ Symptomen“. Nach 4 Wochen allmähliche Genesung. Der Verfasser nimmt infolge der Erschöpfung eine verminderte Widerstandsfähigkeit des Gehirns toxischen Einflüssen gegenüber an und warnt vor der Anwendung von Extractum filicis in ähnlichen Fällen.

Eine gute Zusammenstellung aller Vergiftungserscheinungen bei Bandwurmkuren gibt Wirz (13) in seiner Dissertation.

Bei den zur Sektion gekommenen tödlich verlaufenen Vergiftungsfällen ist das Hervorspringendste die schwere anatomische Veränderung im Magen und oberen Dünndarm (Kunkel (14)). „Bei der Sektion ist eine im wesentlichen starke Blutüberfüllung des Magens und oberen Dünndarm konstatiert: Die Schleimhaut geschwollen, auch Blutaustritte in die Mucosa sind beschrieben.“ Außerdem finden  sich entsprechend der hämolytischen Wirkung des Extraktes Hämosiderinschollen in Leber, Milz und Knochenmark. Auch Nierenentzündungen und Leberdegeneration mit Ikterus sind in einzelnen Fällen beobachtet worden (Kobert (15), Grawitz (16), Georgiewsky (17)). Ähnlich sind die von Fröhner (18) bei mit Filixextrakt vergifteten Haustieren angestellten Beobachtungen. Er fand hämorrhagische Entzündung des Magens und Dünndarms sowie der Blase, Ödem des Gehirns, des Rückenmarks, der Lunge, Hydrocephalus, Nephritis, Blutungen der Retina.

Vom Standpunkt der gerichtlichen Medizin aus interessiert weiter die Frage des chemischen Nachweises von Filixextrakt in Leichenteilen. Er beruht im wesentlichen auf einer Isolierung der Filixsäure. Der Nachweis gestaltet sich nach Bocchi (19), (20) wie folgt: „Die zerkleinerten und auf dem Wasserbad zur Trockne gebrachten Organteile werden mit Äther-Alkohol (1+3) extrahiert. Das Filtrat wird auf dem Wasserbade eingedampft und mit Kalkwasser ausgelaugt, bis der Auszug farblos aussieht. Die vereinigten Kalkwasserauszüge werden mit Essigsäure angesäuert und mit Schwefelkohlenstoff ausgeschüttelt. Der nach dem Abdestillieren des Schwefelkohlenstoffes verbleibende Rückstand wird nötigenfalls zur Reinigung nochmals mit Kalkwasser usw. behandelt und mit Filixsäure identifiziert.“

Wenn sich die Intoxikationserscheinungen auch bei geeigneter Therapie oft in weitgehendem Maße zurückbilden, so bleiben, ganz abgesehen von den letal endigenden Fällen, doch vielfach starke Störungen (z.B. Amaurose) des Allgemeinbefindens zurück; man wird das Farnkrautextrakt deswegen in keiner Weise als ungefährlich bezeichnen dürfen, wenn es sich auch in einer überwältigend  großen Zahl von Kuren als vorzügliches Anthelmintikum erwiesen hat.

Es ist daher verständlich, dass dem im Jahre 1896 von Kraft aus dem Farnkrautextrakt isolierten Filmaron, das nach dem vorher Gesagten das wirksame anthelmintische Prinzip des Extraktes darstellt und weit ungiftiger ist, lebhaftes Interesse entgegengebracht wurde.

Das Aspidinolfilizin von der Formel C47H54O16, genannt Filmaron, ist ein gelbes, amorphes Pulver, das bisher nicht in Kristallform gebracht werden konnte. Es schmilzt bei etwa 60°, ist unlöslich in Wasser, schwer löslich in Alkohol und Petroläther, sehr leicht löslich in den meisten organischen Lösungsmitteln. Auch löst es sich in Alkalien und Erdalkalien sowie in fetten Ölen und soll in letzteren, namentlich in Mandel- und Rizinusöl, keinerlei Veränderungen unterworfen sein. Ebenso ist es als Trockensubstanz absolut beständig, zersetzt sich jedoch leicht in differenten Lösungsmitteln, so z.B. in Azetonlösung, allmählich in Filixsäure und Filixnigrine und wird unwirksam. Da das Filmaron sich wegen seiner unangenehmen physikalischen Eigenschaften in Pulverform zur Dispensation nicht eignet, wird es von der Firma C. F. Boehringer u. Söhne in einer 10 %igen öligen Lösung in den Handel gebracht, in der es, wie bemerkt, unbegrenzt haltbar sein soll. Im Jahre 1926 wurde das Filmaron ins Deutsche Arzneibuch, 6. Ausgabe, aufgenommen. Die 10 %ige Lösung ist mit der Maximaldosis von 20 g, die sowohl als höchste Einzel- wie auch Tagesdosis gilt, versehen und damit (als differentes Mittel) dem freien Verkehr entzogen worden.

Diese Lösung ist also, zumal bei ihrer Herstellung auf die Zuhilfenahme höherer Temperaturen verzichtet wird, recht beständig, nach dem Urteil zahlreicher Autoren (Gmeiner (21), Nagel (22), Mendelsohn (23), Baruch (24)) sogar unbegrenzt haltbar und in den therapeutischen Dosen völlig unschädlich (Die toxischen und letalen Dosen für Tiere hat Pennetti, Arch. internat. de pharmacodyn. et de thérapie 1926, Bd. 31, S. 395 festgestellt.). Und in der Tat war bisher noch kein Fall von Vergiftung mit Filmaronöl bekannt geworden, um so bemerkenswerter, wenn man berücksichtigt, dass (laut Angabe der Firma) bis zu diesem Zeitpunkt etwa 1,5 Millionen Bandwurmkuren mit Filmaronöl ausgeführt worden sind. Es sind zwar hier und da Nebenerscheinungen geringerer Art in Form von Koliken, vorübergehenden Leibschmerzen und Durchfälle beobachtet worden, doch waren diese Erscheinungen so selten und sind so restlos wieder abgeklungen, dass sie wohl mit einer schon bestehenden Indisposition des Patienten, vielleicht auch mit einer gewissen Überempfindlichkeit, zu erklären waren. Selbst Kinder haben relativ große Dosen Filmaronöl sehr gut vertragen, wie z.B. Jaquet berichtet: „Wir haben übrigens eine Reihe von Kuren an Kindern im Alter von 8 – 12 Jahren mit Dosen von 0,5 – 0,7 Filmaron (entsprechend 5 – 7 g Filmaronöl) gemacht, ohne die geringsten Nebenerscheinungen zu beobachten. Ja, wir haben sogar bei einem 2¾ Jahre alten Kind 0,3 Filmaron gegeben, ohne Nebenwirkungen wahrzunehmen.“

Um so bemerkenswerter ist daher der in vorliegender Sammlung (Bd. 1, S. 183 unter A 81) mitgeteilte Fall, der dem Institut für Gerichtliche Medizin hier zugeleitet wurde. Nach Einnehmen von 10 g Filmaronöl war es zu plötzlichem Tod des Patienten gekommen, und in Verfolg der zweifelhaften Todesursache (Angina pectoris oder Vergiftung) musste eine Toxizitätssteigerung des Filmaronöls bei der Aufbewahrung angenommen werden, wenn auch eine sichere Entscheidung wegen des zu geringen Materials nicht möglich war.

Literatur:

  1. Kraft, Schweiz. Wochenschr. f. Pharmazie 1896, Nr. 35. Pharm. Zeitung 1903, Nr. 27, S. 275. Schweiz. Wochenschr. f. Chemie u. Pharmazie 1902, Nr. 28. Arch. d. Pharmazie 1904, S. 4890
  2. Drenkhahn, Münch. med. Wochenschr. 1911, Nr. 38, S. 2020
  3. Jaquet, Therapeut. Monatshefte Jahrg. 18, 1904, Heft 8. Münch. med. Wochenschr. 1911, Nr. 48, S. 2564.
  4. Walko, Dtsch. med. Wochenschr. 1899, Vereinsbeilagen Nr. 35, S. 211
  5. Katayama und Okamoto, Vierteljahrsschr. f. ger. Med. 1894, Bd. 8, Supplementheft S. 148
  6. Grawitz, Münch. med. Wochenschr. 1899, Nr. 38, S.1237
  7. Quirll, „Experiment. Untersuchungen über die Wirkungen des Extractum Filicis maris“. Inauguraldissert. Berlin 1888
  8. Fahin, Med. Klinik 1926, Nr. 35, S. 1342
  9. Miyasaki, Arch. f. exp. Pathol. u. Pharmakol. 1929, Bd. 145, S. 217
  10. Gotthilf, Münch. med. Wochenschr. 1901, Nr. 27, S. 1096, Bericht
  11. Magnus-Levy, Berl. klin. Wochenschr. 1911 S. 561
  12. Westphal, Klin. Wochenschr. 1927, Nr. 25, S. 1190. – Diese Sammlung, 1930, Bd. 1, S. 71, (A 31)
  13. Wirz, Vergiftungserscheinungen bei Bandwurmkuren. Dissertation, Bonn, 1926
  14. Kunkel, Handb. d. Toxikologie 1901, S. 221, ohne besondere Literaturangabe
  15. Kobert, Lehrb. d. Intoxikation 1906, S. 571
  16. E. Grawitz, Berl. klin. Wochenschr. 1894, Nr. 52, S. 1171
  17. Georgiewsky, Zieglers Beiträge 1898, Bd. 24, S. 1
  18. Fröhner, Monatshefte f. prakt. Tierheilkunde Bd. 1 u. Lehrb. d. Toxikologie, S. 279
  19. Gadamer, Lehrb. d. chem. Toxikologie und Anleitung zur Ausmittelung der Gifte 1924, S. 359
  20. Bocchi, Apothekerzeitg. 1896, S. 837 u. 597
  21. Gmeiner, Dtsch. tierärztl. Wochenschr. 1907, Nr. 37 u. 38, S. 513
  22. Nagel, Dtsch. med. Wochenschr. 1903, 29. Jahrg., S. 545
  23. Mendelsohn, Berl. klin. Wochenschr. 1912, Nr. 32, S. 1518
  24. Baruch, Dtsch. med. Wochenschr. 1914, Nr. 33, S. 1660

Quelle: Wilkoewitz, K.: Filixextrakt-Vergiftungen. Sammlung von Vergiftungsfällen, C 3, Band 1, S. 19 - 24, 1930.

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Stand: 31. Oktober 2007

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