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MAK Der MAK-Wert gibt die höchstzulässige Konzentration eines Gases, Dampfes oder Schwebstoffes in der Luft am Arbeitsplatz an, die nach gegenwärtigem Stand der Erkenntnis bei wiederholter und langfristiger, in der Regel 8-stündiger Exposition bei 40 Stunden Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von 4 aufeinander folgenden Wochen als unbedenklich angesehen wird. Der MAK-Wert wird in der Regel über Zeiträume bis zu einem Arbeitstag integriert. Nach dieser Definition ist eine kurzfristige Überschreitung des MAK-Wertes möglich. Je nach Gefährdungspotential des Stoffes darf diese Überschreitung jedoch bestimmte Zeitspannen sowie bestimmte Spitzenbegrenzungen (2 bis 10fache des MAK-Wertes) nicht überschreiten. Ist die wöchentliche Arbeitszeit kürzer als 40 Stunden, so gilt nur die Spitzenbegrenzung. Der MAK-Wert wird in ml/m3 (äquivalent dazu ist die Einheit ppm = parts per million) oder in mg/m3 angegeben. Der in ppm angegebene Wert kann durch Multiplikation mit dem Ausdruck Molgewicht/24 in mg/m3 umgerechnet werden (gilt für 20 Grad C und 1013 hPa). Da für Carcinogene nach gegenwärtiger Erkenntnis keine beliebig kleine als unbedenklich anzusehende Konzentration definiert werden kann, erfolgt die Vorgabe einer Grenzkonzentration hier durch die technische Richtkonzentration (TRK): Die Einhaltung des TRK-Wertes soll das Risiko einer Beeinträchtigung der Gesundheit mindern, ohne dies völlig ausschließen zu können. Er ist als Anhaltspunkt für zu treffende Schutzmaßnahmen zu werten und sollte bei gegebenen technischen Möglichkeiten möglichst weit unterschritten werden. Fruchtschädigender Stoff Unter
Fruchtschädigung wird die Schädigung der Entwicklung ungeborener Kinder
verstanden. Das berühmteste Beispiel für einen derartigen Stoff war das
Medikament CONTERGAN. Die Einstufung nach § 1.4.2.3 GefStoffV Anhang 1
entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine europäische Festlegung.
Es bedeuten:
Die Gefahrstoffverordnung
definiert in Anhang I statt der Fruchtschädigung die Reproduktionstoxizität.
Dieser Begriff beinhaltet neben der Fruchtschädigung darüber hinaus eine durch
Chemikalieneinwirkung bedingte Unfruchtbarkeit (Sterilität). Die genannten
Kategorien gelten daher sinngemäß auch für diese Gefährdungsart.
Die auf nationaler Ebene von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe noch verwendete Einstufungssystematik ist infolge der Internationalisierung des Gefahrstoffrechts veraltet. Die von dieser Kommission vergebenen Einstufungen lauten A, B, C, D, von denen A, B und D in dieser Reihenfolge etwa den Kategorien 1, 2 und 3 der EG-Richtlinie entsprechen. Kategorie C ist eine Einstufung, nach der bei Einhaltung der Grenzwerte eine schädigende Wirkung nicht zu befürchten ist.
Krebserregend
Die Einstufung nach § 1.4.2.3
GefStoffV Anhang 1 entspricht der Richtlinie 67/548/EWG und ist damit eine
europäische Festlegung. Es bedeuten:
Die auf nationaler Ebene von der Senatskommission zur Prüfung gesundheitsschädlicher Arbeitsstoffe noch verwendete Einstufungssystematik ist infolge der Internationalisierung des Gefahrstoffrechts veraltet. Die von dieser Kommission vergebenen Einstufungen lauten IIIA1, IIIA2 und IIIB, die in dieser Reihenfolge etwa den Kategorien 1, 2 und 3 der EG-Richtlinie entsprechen. |
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