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Pseudechis papuanus Namen: Papuan blacksnake Vorkommen: Süd-Papua Neu Guinea, Frederik-Hendrik-Insel, Yule-Insel; Sabai-Insel und Torresstrasse. Beschreibung: Die Tiere sind meist am Tag aktiv. Im Norden von Australien, in Neu Guinea, sowie bei heißem Wetter wird die Aktivität in die Nacht verlegt. Die Tiere sind in Feuchtgebieten, in Graslandschaften und auch in bewaldeten Regionen anzutreffen. Die Tiere sind auf dem Rücken tiefschwarz gefärbt. Der Bauch ist heller und gräulich gefärbt, die Schnauzen- und Kehlregion kann leicht rötlich, orange oder cremefarben sein, ist aber in aller Regel etwas aufgehellt. Meist beißen die Tiere nicht gerne. Die Schlangen erreichen eine durchschnittliche Länge von 1,4 m, maximal 2,4 m. Sie legt ein aggressives Verteidigungsverhalten an den Tag, zu dem sie den Hals "S"-förmig anlegt und in mehreren, blitzartigen Attacken nach vorne stößt und zubeißt.Toxine: Es sind undefinierte Neurotoxine und gerinnungswirksame Toxine enthalten. Symptome: Jeder Biss durch die Schlange muss prinzipiell als lebensgefährlich eingestuft werden. Es existieren keine Bissunfälle durch diese Art mit einer Myotoxizität. An der Bissstelle treten lokale Schmerzen auf. Es kann zu allgemeinen Symptomen wie Kopfschmerzen, Schwindel, Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, abdominellen Schmerzen und Kreislaufstörungen bis zum Kreislaufkollaps kommen. Eine Atemlähmung ist möglich. Durch eine Myolyse kann es zu einem Nierenversagen kommen. Mögliche schwerere Symptome sind Blutungen aus Mund oder Nase, blutiger Auswurf, Nasenbluten, Ptosis, Doppeltsehen, Lähmung der Augenmuskeln, Schluckstörungen, Sprachstörungen, verwaschene Sprache, Schwierigkeiten beim Öffnen des Mundes, Atemstörungen, spontane Blutungen, Blutgerinnungsstörungen. Maßnahmen: Alle Patienten müssen mindestens 24 Stunden klinisch überwacht werden. Es macht Sinn die Patienten zu sedieren. Hier ist die "pressure/ immobilization-technique" anzuwenden. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Es existiert ein Antivenin. Die Gabe ist in der Klinik, nach Weisung einer Giftnotrufzentrale und entsprechend schwerer Symptomatik, zu entscheiden. Literatur:
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