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Pseudechis
porphyriacus
Namen: Rotbäuchige Schwarzotter; Red-bellied Black Snake
Alte Namen:
- Coluber porphyriacus
- Trimeresurus leptocephalus
- Acanthophis tortor
- Naja porphyrica
- Trimeresurus porphyreus
Unterarten:
- Pseudechis porphyriacus porphyriacus
- Pseudechis porphyriacus eipperi
- Pseudechis porphyriacus rentoni
Vorkommen: Australien (New South Wales, Queensland, South Australia, Victoria).
Beschreibung:
Die Tiere sind meist am Tag aktiv. Im Norden von Australien, in Neu Guinea,
sowie bei heißem Wetter wird die Aktivität in die Nacht verlegt. Die Tiere sind
in Feuchtgebieten, in Graslandschaften und auch in bewaldeten Regionen
anzutreffen.
Pseudechis porphyriacus
hat eine schwarze Grundfärbung, mit einer rötlichen Bauchseite. Meist beißen die Tiere nicht gerne.
Sie erreichen eine durchschnittliche Länge von 1,4 m, maximal bis 2,5 m. Die
Schlange verursacht viele Bisse, aber mit einer milden Symptomatik. Sie
kann sehr gut schwimmen und jagt vor allem Frösche und Fische, die sie
entsprechend im Wasser erbeutet. Außerdem frisst sie Kleinsäuger, Eidechsen und
kleine Vögel.
Toxine: Möglicherweise sind
Neurotoxine enthalten, die aber keine klinische Relevanz haben. Myotoxine sind
gefunden worden. Toxine mit einer Einwirkung auf die Blutgerinnung sind
möglicherweise enthalten.
Symptome: Jeder Biss durch die
Schlange muss potentiell als lebensgefährlich eingeschätzt werden. Es kann zu
allgemeinen Zeichen wie Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, abdominellen Schmerzen,
Kopfschmerzen, Schwindel und Kreislaufstörungen bis zum Kreislaufkollaps kommen.
An der Bissstelle kommt es zu lokalen Schwellungen, Rötungen und Schmerzen.
Einwirkungen auf die Blutgerinnung oder die Muskulatur sind selten und in den
meisten Fällen dann auch milde.
Maßnahmen: Alle Patienten müssen
mindestens 24 Stunden klinisch überwacht werden. Es macht Sinn die Patienten zu
sedieren. Hier ist die
"pressure/ immobilization-technique" anzuwenden.
Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Es
existiert ein Antivenin. Die Gabe ist in der Klinik, nach Weisung einer
Giftnotrufzentrale und entsprechend schwerer Symptomatik, zu entscheiden.
Literatur:
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