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Anhang XII
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Anhang XII der Richtlinie 93/42/EWG

ABl. Nr. L 169, 1993

CE - Kennzeichnung

Die CE-Kennzeichnung besteht aus den Buchstaben „CE“ mit folgendem Schriftbild:

  • Bei Verkleinerung oder Vergrößerung der Kennzeichnung müssen die sich aus dem oben abgebildeten Raster ergebenen Proportionen eingehalten werden.

  • Die verschiedenen Bestandteile der CE-Kennzeichnung müssen etwa gleich hoch sein: die Mindesthöhe beträgt 5 mm.

Von der Mindesthöhe kann bei kleinen Produkten abgewichen werden.

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Stand: 16. Oktober 2007

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