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d-Glucitol
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d-Glucitol

Synonyme: 1,2,3,4,5,6-Hexanhexol, d-Glucit, Sorbitol
Chemische Formel: C6H14O6
Molekulargewicht: 182.2
CAS-Nr.: 50-70-4
RTECS-Nr.: LZ4290000
EINECS-Nr.: 200-061-5
Umweltgefahren: Im allgemeinen nicht wassergefährdend (WGK 0).
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt. MAK nicht festgelegt (1998)
Siedepunkt: 295 °C
Schmelzpunkt: 110 - 112 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.489
Löslichkeit in Wasser: Gut

Eigenschaften: Das weiße hygroskopische Pulver ist brennbar. Beim Erhitzen werden giftige Gase gebildet. Mit starken Oxidationsmitteln kommt es zur Reaktion.

Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden. Er reizt die Augen, die Haut und die Atmungsorgane. Eine Einwirkung auf die Augen ist durch Schmerzen, eine Rötung und schwere Verbrennungen zu erkennen. Eine Rötung, Schmerzen und eine Blasenbildung zeigen die Wirkungen auf der Haut. Nach einer inhalativen Aufnahme kommt es zu einem brennenden Gefühl, Husten, Halsschmerzen, Schweißausbrüchen, Atemnot, Erregtheit und Durchfall. Es besteht die Möglichkeit, dass der Magen-Darm-Trakt geschädigt wird. Es gibt nur sehr wenige Erkenntnisse über die Wirkung am Menschen. Aus diesem Grund sollte sehr sorgfältig mit dem Stoff umgegangen werden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Eine künstliche Beatmung kann notwendig werden. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss schwerer Atemschutz getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen.

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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