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Nickel(II)sulfat
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Nickel(II)sulfat

Synonyme: Nickelsulfat
Chemische Formel: NiSO4
Molekulargewicht: 154.8
CAS-Nr.: 7786-81-4
RTECS-Nr.: QR9350000
EU-Nr.: 028-009-00-5
EINECS-Nr.: 232-104-9
Gefahrensymbole:
EU Einstufung: Xn
R-Sätze: 22-40-42/43
S-Sätze: (2-)22-36/37
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV als Ni: - ppm; 0.1 mg/m3 (TWA) (ACGIH 1993/94). MAK: ppm; mg/m3; Sah (1997)
Schmelzpunkt (Zersetzung): 848 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 3.7
Löslichkeit in Wasser: Gut

Eigenschaften: Die gelben Kristalle sind nicht brennbar. Beim Erhitzen über 800°C zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Nickelmonoxid, Schwefeltrioxid). In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine schwache Säure.

Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung zu erkennen. Ein orale Aufnahme verursacht Übelkeit, Erbrechen, abdominelle Schmerzen, Kopfschmerzen und einen Schwindel. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Halsschmerzen und einen Husten. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung auslösen. Nun kann es auch zu asthmatischen Beschwerden kommen. Es sind auch Lungenschädigungen möglich. Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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