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Nitrilotriessigsaeure Trinatrium-Salz
Eigenschaften: Das weiße, kristalline Pulver ist nicht brennbar. In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion). Beim Erhitzen oder beim Verbrennen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Stickoxide). In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine mittelstarke Base. Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine Reaktion. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung, Verbrennungen und Schmerzen zu erkennen. Auf der Haut kommt es zu Schmerzen und einer Blasenbildung. Nach einer oralen Aufnahme entsteht ein brennendes Gefühl. Nach einer Inhalation zeigt der Patient ein brennendes Gefühl, einen Husten und eine Dyspnoe. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung kann es zu Schädigungen der Nieren kommen. Der Stoff steht im Verdacht beim Menschen Krebs zu erzeugen. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben. |