Echis coloratus Namen: Arabische Sandrasselotter; Palestine Saw-scaled Viper, Burton's Carpet Viper, Mid-East Saw -scaled Viper, Arabian Saw-scaled Viper, Painted Carpet Viper, Painted Saw-Scaled Viper Unterarten und Vorkommen:
Alte Namen:
Vorkommen: Ost-Ägypten, Jemen, Saudi Arabien, Israel, Nord-Oman, Jordanien, Vereinigte Arabische Emirate. Allgemeines: Jeder Biss durch eine Sandrasselotter ist sehr ernst zu nehmen. Die Größe der Tiere steht in keinem Verhältnis zu ihrem wirksamen Gift, dass in großen Mengen vorhanden ist. Durch ihre schnelle Bissbereitschaft, ihr potentes Gift und ihr häufiges Vorkommen sind sie sehr gefährliche Schlangen. Beschreibung: Die Tiere erreichen eine durchschnittliche Länge von 35 cm, maximal 83 cm. Die Körperfärbung ist sehr variabel; Die Spektrum der Grundfarbe reicht dabei von gelbbraun über graubraun bis rostbraun. Der Rücken ist meistens dunkler gefärbt als die Seiten der Tiere und besitzt eine Zeichnung aus hellen oval-rhomboiden Flecken oder kurzen Querbändern, die von dunklen Schuppen umrandet und zentral hellgrau oder rostrosa sein können. Diese Balken reichen vom Nacken bis zum Schwanz. Die Körperseiten sind durch blaugraue Flecken gekennzeichnet. Der Kopf besitzt an der Oberseite ebenfalls eine helle, variable Zeichnung sowie ein Schläfenband, welches sich über die Augen bis zum Mundwinkel zieht. Der Kopf ist deutlich vom Kopf abgesetzt und besitzt die Form eines abgerundeten Dreiecks. Die Augen sind sehr groß und besitzen vertikale, schlitzförmige Pupillen. Die Kopfoberseite ist von vielen ungleichmäßigen und gekielten Schuppen bedeckt. Toxine: Das Gift enthält unter anderem ein hochwirksames Hämotoxin und ein weniger wirksames Neurotoxin. Für die Störung der Blutgerinnung ist das Enzym Ecarin verantwortlich. Das Gift ist im Kreislaufsystem sehr stabil, sodass die Ungerinnbarkeit des Blutes über Wochen hin anhalten kann. Symptome: Jeder Biss durch die Schlange muss als lebensbedrohlich eingeschätzt werden. An der Bissstelle kommt es zu lokalen Schwellungen, starken Schmerzen, Blutungen, Blasenbildungen und Nekrosen. Erbrechen, Schmerzen, lokale bis ausgeprägte Schwellungen, Blasenbildung (Inhalt der Blase oft Echis – Toxin), spontane Blutungen, Blutungen aus der Bissstelle, subkutane und intramuskuläre Hämatome, blutiger Speichel, Bluterbrechen, Hämaturie, selten Subarachnoidalblutung, selten akutes Nierenversagen, Oligurie, Blutgerinnungsstörungen bis zur Ungerinnbarkeit des Blutes, Blutdruckabfall. Als Spätfolgen können Nekrosen entstehen. Maßnahmen: Ohne adäquate Therapie beträgt die Sterblichkeit 10 – 20 %. Der Tod ist meist durch Blutungen (Schock, intrazerebrale oder subarachnoidale Blutung) bedingt. Die betroffene Extremität ist ruhig zu stellen und nach oben zu lagern. Die pressure-immobilisations-Technik darf nicht angewendet werden. Sie führt zu einer Verstärkung der Symptomatik! Ein Volumenverlust ist auszugleichen. Die weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Es existieren mehrere verschiedene Antivenine. Prinzipiell gilt, dass ein Antivenin nur auf direkte Weisung einer Giftnotrufzentrale eingesetzt wird. Literatur:
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