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Fenamiphos
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Fenamiphos

Handelsnamen: B 68138, Bay 68138, Bayer 68138, Bay SRA 3886, ENT 27572, Nemacur, Nemacur P, NSC 195106
Synonyme: Phenamiphos, Ethyl-3-methyl-4-(methylthio)phenyl(1- methylethyl)phosphoramidat
Chemische Formel: C13H22NO3PS
Molekulargewicht: 303.4
CAS-Nr.: 22224-92-6
RTECS-Nr.: TB3675000
UN-Nr.: 2783
Index-Nr.: 015-123-00-5
EINECS-Nr.: 244-848-1
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Stark wassergefährdend (WGK 3). Meeresschadstoff.
EU Einstufung: T+
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Verpackungsgruppe: I
R-Sätze: 24-28
S-Sätze: (1/2-)23-28-36/37-45
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: - ppm; 0.1 mg/m3 (TWA) (Haut) (ACGIH 1996/97). MAK nicht festgelegt (1998)
Schmelzpunkt: 49 °C
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Die weißen bis braunen Kristalle sind brennbar und haben einen charakteristischen Geruch. Beim Verbrennen bilden sich toxische Dämpfe (Phosphoroxide, Schwefeloxide, Stickoxide). Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern.

Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen ist durch einen verschwommenen Blick und den Anzeichen nach der inhalativen Aufnahme zu erkennen. Auf der Haut kommt es zu einer Rötung und einer Schorfbildung. Auch hier sind zusätzlich die Symptome nach der inhalativen Aufnahme zu finden. Nach einer oralen Aufnahme hat der Patient Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, abdominellen Krämpfen und eine Atemnot. Zusätzlich sind auch hier die Anzeichen nach der inhalativen Aufnahme erkennbar. Die inhalative Aufnahme ist an Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Schwindel, Hypersalivation, Schweißausbrüchen, Kopfschmerzen, abdominellen Krämpfen, Krämpfen der Skelettmuskulatur, Mattigkeit, Miosis und einer Dyspnoe. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit auftreten. Bereits bei einer kurzen Einwirkzeit kann der Stoff zu Störungen des Bewusstseins bis hin zur Bewusstlosigkeit führen. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann letal enden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei einer oralen Aufnahme erhält der Patient 1 Gramm medizinische Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P3-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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