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Fluoressigsaeure
Eigenschaften: Die farblosen Kristalle sind nicht brennbar. Beim Erhitzen oder Verbrennen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Fluoride). Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und hat eine ätzende Wirkung auf die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Wirkung auf die Augen ist an einer Rötung, Schmerzen, einem verschwommenen Blick und an Verbrennungen zu erkennen. Auf der Haut kommt es zu Rötungen, Schmerzen und schweren Verbrennungen. Nach einer oralen Aufnahme hat der Patient neben den Zeichen bei einer inhalatorischen Aufnahme abdominelle Schmerzen und Krämpfe. Eine inhalatorische Einnahme zeigt sich durch Übelkeit, Erbrechen, Husten, Halsschmerzen, Juckreiz, Gefühllosigkeit, Hypersalivation und einer Dyspnoe. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit auftreten. Bereits nach einem kurzen Kontakt kann es zu Wirkungen und Schädigungen an den Nieren, Dem Herz-Kreislauf-System und am zentralen Nervensystem kommen. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann letal enden. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. |
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