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Fumarsaeure
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Fumarsaeure

Synonyme: (E)-2-Butendisäure, trans-1,2-Ethylendicarbonsäure, allo-Maleinsäure
Chemische Formel: COOH-CH=CHCOOH
Molekulargewicht: 116.1
CAS-Nr.: 110-17-8
RTECS-Nr.: LS9625000
EU-Nr.: 607-146-00-X
EINECS-Nr.: 203-743-0
Gefahrenzeichen:
Umweltgefahren: Schwach wassergefährdend (WGK 1).
EU Einstufung: Xi
R-Sätze: 36
S-Sätze: (2-)26
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Sublimationspunkt: 200 °C
Schmelzpunkt: 287 °C
Selbstentzündungstemperatur: 740 °C
Relative Dichte (Wasser = 1) : 1.63
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Das farblose kristalline Pulver ist brennbar und bildet beim Verbrennen reizende Dämpfe (Maleinsäureanhydrid). In einer fein verteilten Form mit der Luft kann der Stoff explosibel sein (Staubexplosion).

Symptomatik: Der Stoff kann oral aufgenommen werden. Und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut macht sich durch eine Rötung erkennbar. Nach einer inhalativen Aufnahme hat der Patient Halsschmerzen und einen Husten. Nach einer oralen Aufnahme hat der Patient Übelkeit, Erbrechen, Durchfall und abdominelle Krämpfe. Es liegen zur Zeit keine Daten über eine gesundheitliche Gefährdung vor.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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