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Anlage 2
Teil A zur ZZulV
Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von
Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe
Teil A
Zuckeraustauschstoffe
Lebensmittel
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz
hergestellte(s)
aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
Zubereitungen auf der Basis von Milch oder
Milchprodukten
Dessertspeisen auf der Basis von Obst oder Gemüse
Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
Frühstücksgetreide oder Frühstückserzeugnisse auf der
Basis von Getreide
Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
Speiseeis
Konfitüren, Gelees und Marmeladen
Obstzubereitungen außer solchen, die für die
Herstellung von Getränken auf Fruchtbasis bestimmt sind
Süßwaren auf Trockenfruchtbasis
Süßwaren auf Stärkebasis
Erzeugnisse auf Kakaobasis
Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder
Fettbasis
Feine Backwaren
Sorbit (E 420)
i) Sorbit
ii) Sorbitsirup
Süßwaren ohne Zuckerzusatz
Mannit (E 421)
Kaugummi ohne Zuckerzusatz
Isomalt (E 953)
Saucen
Maltit (E 965)
i) Maltit
ii) Maltitsirup
Senf
Lactit (E 966)
Erzeugnisse für besondere Ernährungszwecke
Xylit ( E 967)
Nahrungsergänzungsmittel / Diätergänzungsstoffe in
fester Form
Höchstmenge ist jeweils: keine Mengenbeschränkung (quantum
satis) qs
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