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ZZulV Anlage 2 B
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Anlage 2 Teil B zur ZZulV

Anlage 2 (zu § 4 Abs. 1 und § 7) Zum Süßen von Lebensmitteln zugelassene Zusatzstoffe

Teil B Süßstoffe

Lebensmittel Höchstmengen mg/kg bzw. mg/l bei Lebensmitteln mit (X)
E 950 Acesulfam-K E 951 Aspartam E 952 Cyclohexan- Sulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze, berechnet als freie Säure E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze, berechnet als freies Imid E 957 Thaumatin E 959 Neohesperidin- DC
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s)
- aromatisierte Getränke auf Wasserbasis (X)
- Getränke auf Fruchtbasis
350 600 400 80   30
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Getränke auf der Basis von Milch oder Milchprodukten (X) 350 600 400 80   50
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s)
- aromatisierte Dessertspeisen auf Wasserbasis
- Zubereitungen auf der Basis von Milch oder Milchprodukten
- Dessertspeisen auf der Basis von Obst oder Gemüse
- Dessertspeisen auf der Basis von Eiern
- Dessertspeisen auf der Basis von Getreide
Dessertspeisen auf der Basis von Fetten
350 1.000 250 100   50
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Süßwaren auf Kakao- oder Trockenfruchtbasis 500 2.000 500 500 50 100
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Süßwaren auf Stärkebasis 1.000 2.000 500 300   150
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Brotaufstriche auf Kakao-, Milch-, Trockenfrucht- oder Fettbasis 1.000 1.000 500 200   50
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Speiseeis 800 800 250 100 50 50
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Obstkonserven 350 1.000 1.000 200   50
Brennwertverminderte(s) oder ohne Zuckerzusatz hergestellte(s) Frühstücksgetreideerzeugnisse mit einem Fettanteil von mehr als 15% und einem Kleieanteil von mindestens 20% 1.200 1.000   100   50
Brennwertverminderte(s) Konfitüren, Gelees und Marmeladen 1.000 1.000 1.000 200   50
Brennwertverminderte(s) Obst- oder Gemüsezubereitungen 350 1.000 250 200   50
Brennwertverminderte(s) Suppen (X) 110 110   110   50
Brennwertverminderte(s) Bier (X) 25 25       10
Brennwertverminderte(s) Süßwaren in Tafelform 500          
Süßsaure Obst- und Gemüsekonserven 200 300   160   100
Süßsaure Konserven oder Halbkonserven von Fischen und Marinaden von Fischen, Krebstieren und Weichtieren 200 300   160   30
Saucen 350 350   160   50
Senf 350 350   320   50
Feine Backwaren für besondere Ernährungszwecke 1.000 1.700 1.600 170   150
Vollständige Zubereitungen, die als Mahlzeit oder Tagesration für Übergewichtige bestimmt sind 450 800 400 240   100
Vollständige Zubereitungen und Ernährungszusätze, die unter ärztlicher Kontrolle eingenommen werden 450 1.000 400 200   100
Nahrungsergänzungsmittel / Diätergänzungsstoffe in flüssiger Form 350 600 400 80   50
Nahrungsergänzungsmittel / Diätergänzungsstoffe in fester Form 500 2.000 500 500   100
Nahrungsergänzungsmittel / Bestandteile einer Diät auf Vitamin- und/oder Mineralstoffbasis in Form von Sirup oder Kautabletten 2.000 5.500 1.250 1.200 400 400
Gaseosa: nichtalkoholisches Getränk auf Wasserbasis, mit Zusatz von Kohlensäure, Süßungsmittel und Aromen (X)       100    
Snacks: gesalzene und trockene Knabbererzeugnisse auf der Basis von Stärke oder Nüssen, vorverpackt und bestimmte Aromen enthaltend 350 500   100   50
Süßwaren ohne Zuckerzusatz 500 1.000 500 500 50 100
Sehr kleine Süßwaren ohne Zuckerzusatz zur Erfrischung des Atems 2.500 2.500 2.500 3.000   400
Kaugummi ohne Zuckerzusatz 2.000 5.500 1.500 1.200 50 400
Eistüten und -waffeln ohne Zuckerzusatz 2.000     800   50
Essoblaten 2.000     800    
Feinkostsalate 350 350   160   50
Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von weniger als 15% Vol. 350 600   80   30
Getränke aus einer Mischung von Bier, Apfelwein, Birnenwein, Spirituosen oder Wein und nichtalkoholischen Getränken (X) 350 600 250 80   30
Apfel- oder Birnenwein (X) 350 600   80   20
- Alkoholfreies Bier bzw. Bier mit einem Alkoholgehalt von höchstens 1,2% vol. (X)
- Bière de table / Tafelbier / Table Beer (mit einem Stammwürzgehalt von weniger als 6 %), ausgenommen obergäriges Einfachbier (X)
- Bier mit einem Mindestsäuregehalt von 30 Milliäquivalenten, ausgedrückt in NaOH (X)
- Dunkles Bier der Art oud bruin (X)
350 600   80   10
Stark aromatisierte Rachenerfrischungspastillen ohne Zuckerzusatz   2.000        
  E 950 Acesulfam-K E 951 Aspartam E 952 Cyclohexan- Sulfamidsäure und ihre Na- und Ca-Salze, berechnet als freie Säure E 954 Saccharin und seine Na-, K- und Ca-Salze, berechnet als freies Imid E 957 Thaumatin E 959 Neohesperidin-DC

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Stand: 16. Oktober 2007

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