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Anlage 7
(zu § 5 Abs. 1) Zusatzstoffe fuer bestimmte technologische Zwecke
- "Konservierungsstoffe" sind Stoffe, die die Haltbarkeit
von Lebensmitteln verlängern, indem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen
von Mikroorganismen schützen.
- "Antioxidationsmittel" sind Stoffe, die die Haltbarkeit
von Lebensmitteln verlängern, in dem sie sie vor den schädlichen Auswirkungen
der Oxidation, wie Ranzigwerden von Fett und Farbveränderungen, schützen.
- "Trägerstoffe einschließlich Trägerlösungsmittel" sind
Stoffe, die verwendet werden, um einen Lebensmittelzusatzstoff zu lösen, zu
verdünnen, zu dispergieren oder auf andere Weise physikalisch zu modifizieren,
ohne seine technologische Funktion zu verändern (und ohne selbst eine
technologische Wirkung auszuüben), um dessen Handhabung, Einsatz oder
Verwendung zu erleichtern.
- "Säuerungsmittel" sind Stoffe, die den Säuregrad eines
Lebensmittels erhöhen und/oder diesem einen sauren Geschmack verleihen.
- "Säureregulatoren" sind Stoffe, die den Säuregrad oder
die Alkalität eines Lebensmittels verändern oder steuern.
- "Trennmittel" sind Stoffe, die die Tendenz der
einzelnen Partikel eines Lebensmittels verändern oder steuern.
- "Schaumverhüter" sind Stoffe, die die Schaumbildung
verhindern oder verringern.
- "Füllstoffe" sind Stoffe, die einen Teil des Volumens
eines Lebensmittels bilden, ohne nennenswert zu dessen Gehalt an verwertbarer
Energie beizutragen.
- "Emulgatoren" sind Stoffe, die es ermöglichen, die
einheitliche Dispersion zweier oder mehrerer nichtmischbarer Phasen, wie z. B.
Öl und Wasser, in einem Lebensmittel herzustellen oder aufrechtzuerhalten.
- "Schmelzsalze" sind Stoffe, die in Käse enthaltene
Proteine in eine dispergierte Form überführen und hierdurch eine homogene
Verteilung von Fett und anderen Bestandteilen herbeiführen.
- "Festigungsmittel" sind Stoffe, die dem Zellgewebe von
Obst und Gemüse Festigkeit und Frische verleihen bzw. diese erhalten oder die
zusammen mit einem Geliermittel ein Gel erzeugen oder festigen.
- "Geschmacksverstärker" sind Stoffe, die den Geschmack
und/oder Geruch eines Lebensmittels verstärken.
- "Schaummittel" sind Stoffe, die die Bildung einer
einheitlichen Dispersion einer gasförmigen Phase in einem flüssigen oder
festen Lebensmittel ermöglichen.
- "Geliermittel", sind Stoffe, die Lebensmitteln durch
Gelbildung eine verfestigte Form geben.
- "Überzugmittel (einschließlich Gleitmittel)" sind
Stoffe, die der Außenoberfläche eines Lebensmittels ein glänzendes Aussehen
verleihen oder einen Schutzüberzug bilden.
- "Feuchthaltemittel" sind Stoffe, die das Austrocknen
von Lebensmitteln verhindern, indem sie die Auswirkungen einer Atmosphäre mit
geringem Feuchtigkeitsgehalt ausgleichen, oder Stoffe, die die Auflösung eines
Pulvers in einem wässrigen Medium fördern.
- "Modifizierte Stärken" sind durch ein oder mehrmalige
chemische Behandlung aus essbaren Stärken gewonnene Stoffe. Diese essbaren
Stärken können einer physikalischen oder enzymatischen Behandlung unterzogen
und durch Säure- oder Alkalibehandlung dünnkochend gemacht oder gebleicht
worden sein.
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