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Anlage 5
Teil A zur ZZulV
Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die
Lebensmitteln zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugesetzt werden
Teil A Sorbate, Benzoate
und p-Hydroxybenzoate
Liste 1 Zugelassene
Sorbate, Benzoate und p-Hydroxybenzoate
E-Nummer |
Zusatzstoff |
Abkürzung in Liste 2 |
E 200, 202 und 203 |
Sorbinsäure, Kalium- und Calciumsorbat |
Ss |
E 210, 211, 212 und 213 |
Benzoesäure, Natrium-, Kalium- und
Calciumbenzoat |
Bs |
E 214, 215, 216, 217, 218 und 219 |
Ethly-p-hydroxybenzoat,
Natriummethyl-p-hydroxybenzoat, Propyl-p-hydroxybenzoat,
Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat, Methyl-p-hydroxybenzoat und
Natriummethyl-p-hydroxybenzoat |
PHB |
Liste 2
Zulassungen
Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l) berechnet als freie Säure
"Ss + Bs": Ss und Bs einzeln oder in Kombination verwendet
"Ss + PHB": Ss und PHB einzeln oder in Kombination verwendet
"Ss + Bs + PHB": Ss, Bs und PHB einzeln oder in Kombination verwendet
- Nichtalkoholische Getränke (ausgenommen Getränke auf
Milchbasis)
- 300 Ss
- 150 Bs
- 250 Ss + 150 Bs
- Teekonzentrate; Früchte- oder Kräuterteekonzentrate
(Flüssigkeit)
- Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen Verwendung
- Obst-/ Fruchtwein (auch alkoholfrei); Made wine
- Sød... saft oder Sødet... saft
- Alkoholfreies Bier im Faß
- Met
- Spirituosen mit weniger als 15% vol. Alkohol
- Füllungen von Ravioli und ähnlichen Erzeugnissen
- Zuckerarme Konfitüren, Gelees, Marmeladen sowie
ähnliche Erzeugnisse mit reduziertem Brennwert oder zuckerfrei und andere
Aufstriche auf Früchtebasis; Mermeladas
- Kandiertes, kristallisisiertes oder glasiertes Obst und
Gemüse
- Trockenfrüchte
- Frugtgrød oder Rote Grütze
- Früchte- oder Gemüsezubereitungen, einschließlich
Saucen auf Früchtebasis (ausgenommen Konserven von Mark, Mousse, Kompott,
Salaten und ähnlichen Erzeugnissen)
- Gemüse in Essig, Lake oder Öl (ausgenommen Oliven)
- Kartoffelteig oder vorgebackene Kartoffeln, geschnitten
- Gnocchi
- Polenta
- Oliven oder Zubereitungen auf Olivenbasis
- Geleeüberzug von gekochten, gepökelten oder
getrockneten Fleischerzeugnissen
- Oberflächenbehandlung von getrockneten
Fleischerzeugnissen
- Teilweise haltbargemachte Fischerzeugnisse,
einschließlich Fischrogenerzeugnisse
- Gesalzener, getrockneter Fisch
- Garnelen, gekocht
- Crangon crangon und Crangon vulgaris, gekocht
- Abgepackter und geschnittener Käse
- Nicht reifender Käse
- Schmelzkäse
- Schichtkäse und Käse mit beigegebenen Lebensmitteln
- Nicht hitzebehandelte Dessertspeisen auf Milchbasis
- Dickgelegte Milch
- Flüssigei (Eiklar, Eigelb oder Vollei)
- Eiprodukte, getrocknet, konzentriert, gefroren oder
tiefgefroren
- Abgepacktes und geschnittenes Brot und Roggenbrot
- Vorgebackene und abgepackte Backwaren für den
Einzelhandel
- Feine Backwaren mit einer Wasseraktivität von mehr als
0,65
- Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis
sowie überzogene Nüsse
- 1.000 Ss+PHB (davon max. 300 PHB)
- Rührteig: Panaden
- Süßwaren (außer Schokolade)
- 1.500 Ss+Bs+PHB (davon max. 300 PHB)
- Kaugummi
- Überzüge, Toppings (Sirup für Pfannkuchen,
aromatisierter Sirup für Milchmischgetränke und Speiseeis; ähnliche
Erzeugnisse)
- Fettemulsionen (ausgenommen Butter) mit einem
Fettgehalt von 60% oder mehr
- Fettemulsionen mit einem Fettgehalt von weniger als 60%
- Emulgierte Saucen mit einem Fettgehalt von 60% oder
mehr
- Emulgierte Saucen 2000 mit einem Fettgehalt von weniger
als 60%
- Nichtemulgierte Saucen
- Feinkostsalate
- Senf
- Würzmittel
- Flüssige Suppen und Brühen (außer in Dosen)
- Aspik
- Flüssige Nahrungsergänzungsmittel
- Diätlebensmittel für besondere medizinische Zwecke;
Diätnahrung, die als Mahlzeit für Übergewichtige bestimmt ist
- Flüssige Tafelsüßen mit einem Wassergehalt von mehr als
75 vom Hundert
- Pektinlösungen zur Behandlung von Trockenobst
einschließlich Weinbeeren
- Flüssige Enzymzubereitungen: Lab und Labaustauscher
- 12.000 Ss
- 12.000 Bs
- 10.000 PHB
- Flüssige Enzymzubereitungen: andere Enzyme
- 5.000 Ss
- 5.000 Bs
- 5.000 PHB
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