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Anlage 5
Teil B zur ZZulV
Anlage 5 (zu § 5 Abs. 1 und § 7) Zusatzstoffe, die
Lebensmitteln zur Konservierung oder als Antioxidationsmittel zugesetzt werden
Teil B
Schwefeldioxid und Sulfite
Liste 1
Zugelassene(s) Schwefeldioxid und Sulfite
E-Nummer |
Zusatzstoff |
E 220 |
Schwefeldioxid |
E 222 |
Natriumhydrogensulfit |
E 221, 226 |
Natriumsulfit und Calciumsulfit |
E 227, 228 |
Calciumbisulfit und Kaliumbisulfit |
E 223, 224 |
Natriummetabisulfit und
Kaliummetabisulfit |
Liste 2 Zulassungen
Höchstmenge (mg/kg bzw. mg/l) berechnet als SO2
- 450 Burger meat mit einem Gemüse- und/oder
Getreideanteil von mindestens 4%
450 Breakfast sausages
450 Longaniza fresca und Butifarra fresca
200 Getrocknete und gesalzene Dorschfische (Gadidae)
Krebstiere oder Kopffüßler, in den essbaren Teilen
150 frisch, gefroren oder tiefgefroren
50 gekocht
Krebstiere der Familien Penaeidae, Solenoceridae,
Aristaeidae, in den essbaren Teilen
150 weniger als 80 Einheiten
200 bei 80 bis 120 Einheiten
300 bei mehr als 120 Einheiten
50 Hartkekse
50 Stärke
30 Sago
30 Graupen
400 Trockenkartoffeln, granuliert
50 Knabbererzeugnisse auf Getreide- oder Kartoffelbasis
100 Kartoffelteig
Weiße Gemüsesorten
400 getrocknet
50 verarbeitet (einschl. gefrorene/tiefgefrorene weiße
Gemüsesorten)
150 Getrockneter Ingwer
200 Getrocknete Tomaten
800 Meerrettichpulpe
300 Pulpe von Speisezwiebeln, Knoblauch und Schalotten
100 Gemüse und Obst in Essig, Öl oder Lake (ausgenommen
Oliven und gelbe Paprika in Lake)
500 Gelbe Paprika in Lake
50 Verarbeitete Pilze (einschl. gefrorene Pilze)
100 Trockenpilze
Trockenfrüchte
2.000 Aprikosen, Pfirsiche, Trauben oder Feigen
1.000 Bananen
600 Äpfel oder Birnen
500 Andere (einschl. Nüsse mit Schale)
50 Getrocknete Kokosnüsse
100 Obst, Gemüse, Angelikawurzel und Zitrusschalen,
kandiert, kristallisiert oder glasiert
50 Konfitüren, Gelees und Marmeladen (ausgenommen
Konfitüre extra oder Gelee extra) oder ähnliche Fruchtaufstriche, einschl.
brennwertverminderte Erzeugnisse
100 Jams, jellies und marmelades aus geschwefelten
Früchten
100 Pastetenfüllungen auf Früchtebasis
200 Würzmittel auf Zitrussaftbasis
2.000 Traubensaftkonzentrat zur Selbstherstellung von
Wein
100 Mostarda di frutta
800 Obstgeliersaft und flüssiges Pektin zur Abgabe an
den Endverbraucher
100 Weiße Herzkirschen, rehydratisierte Trockenfrüchte
und Litschis in Gläsern
250 Zitronenscheiben in Gläsern
15 Zuckerarten im Sinne der Zuckerartenverordnung
(ausgenommen Glukosesirup), auch getrocknet
20 Glukosesirup, auch getrocknet
70 Speisesirup oder Melasse
40 Andere Zuckerarten
40 Überzüge (Sirup für Pfannkuchen, aromatisierter
Sirup für Milchmischgetränke oder Speiseeis; ähnliche Erzeugnisse)
50 Orangen-, Grapefruit-, Apfel- und Ananassaft für die
Abgabe aus Großbehältern in der Gastronomie und in Einrichtungen zur
Gemeinschaftsverpflegung
350 Limonen- und Zitronensaft
350 Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften mit
mindestens 2,5% Gerste (barley water)
250 Andere Konzentrate auf der Basis von Fruchtsäften
oder zerkleinerten Früchten; capilé groselha
20 Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, die
Fruchtsaft enthalten (nur als Gehalt aus dem Konzentrat)
50 Nichtalkoholische, aromatisierte Getränke mit
mindestens 235 g/l Glukosesirup
70 Traubensaft, unvergoren, zur sakramentalen
Verwendung
50 Süßwaren auf Glucosesirupbasis (nur als Gehalt aus
dem Konzentrat)
20 Bier
50 Bier mit Nachgärung im Fass
200 Alkoholfreier Wein
260 Made wine
200 Obst-/Fruchtwein, Obst-/Fruchtschaumwein (jeweils
einschließlich alkoholfreier Erzeugnisse)
200 Met
170 Gärungsessig
Senf
250 außer Dijon-Senf
500 Dijon-Senf
50 Gelatine
200 Fleisch-, Fisch- oder Krebstieranaloge auf
pflanzlicher Proteinbasis
nicht mehr als 10 für Lebensmittel allgemein
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