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Kaliumnitrat
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Kaliumnitrat

Synonyme: Kalisalpeter
Chemische Formel: KNO3
Molekulargewicht: 101.1
CAS-Nr.: 7757-79-1
RTECS-Nr.: TT3700000
UN-Nr.: 1486
EINECS-Nr.: 231-818-8
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Schwach wassergefährdend (WGK 1).
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 5.1, UN Verpackungsgruppe: III
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Zersetzung < Siedepunkt bei: 400 °C
Schmelzpunkt: 333 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 2.1
Löslichkeit in Wasser: Gut

Eigenschaften: Das weiße kristalline Pulver ist brandfördernd. Beim Verbrennen oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Sauerstoff, Stickoxide). Dabei besteht akute Brandgefahr. Das starke Oxidationsmittel reagiert mit reduzierenden / brennbaren Stoffen. 

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu Schwindel, einer Zyanose, abdominellen Schmerzen und einer Dyspnoe. Eine inhalative Aufnahme verursacht zusätzlich einen Husten. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des Blutes möglich. Es besteht die Gefahr einer Methämoglobinbildung. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit auftreten. 

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es kann notwendig werden, auch präklinisch, Toloniumchlorid einzusetzen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. 

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen.

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Stand: 02. November 2007

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