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Kaliumoxid
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Kaliumoxid

Synonyme: Kaliummonoxid
Chemische Formel: K2O
Molekulargewicht: 94.2
CAS-Nr.: 12136-45-7
RTECS-Nr.: TT3790000
UN-Nr.: 2033
EINECS-Nr.: 235-227-6
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren:  Schwach wassergefährdend (WGK 1).
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 8, UN Verpackungsgruppe: II
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Schmelzpunkt (Zersetzung): 350 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 2.3
Löslichkeit in Wasser: Reagiert

Eigenschaften: Die farblosen, hygroskopischen Kristalle oder das Pulver ist korrosiv und nicht brennbar. In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine starke Base und reagiert heftig mit Säuren. Mit Wasser erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei wird korrosives Kaliumhydroxid gebildet. Viele Metalle werden in der Anwesenheit von Wasser angegriffen.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und ätzt die Atemwege, die Haut und die Augen. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Auf den Augen kommt es zu einer Rötung, Schmerzen und Verbrennungen. Auf der Haut bewirkt der Stoff Schmerzen und ein Blasenbildung. Nach einer oralen Aufnahme kommt es zu einem brennenden Gefühl, abdominellen Schmerzen und Kreislaufstörungen vom Kollaps bis zum Schock. Eine inhalative Aufnahme führt zu einem brennenden Gefühl, Halsschmerzen, einem Husten und einer Dyspnoe. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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