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E 1105 - 1518
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E 1105 - 1518

E-Nummer: 1105
Name: Lysozym
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Der Stoff ist ein antibakteriell wirkendes Enzym. Er kommt in der Tränenflüssigkeit und im Speichel vor. Wird aus natürlichem Hühnereiweiß gewonnen.

Eigenschaften:

Greift vor allem Clostridium butyricum an

Verwendung in Lebensmitteln:

gereifter Käse

Symptome:

Gilt als unbedenklich. Kann bei Hühnereiallergikern Allergien auslösen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

 

E-Nummer: 1200
Name: Polydextrose
Substanzgruppe: Trägerstoff, Füllstoff, Feuchthaltemittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Ist unverdaulich

Verwendung in Lebensmitteln:

Vor allem in kalorienreduzierten und Diätprodukten

Symptome:

Gilt als unbedenklich, wirkt in größeren Mengen abführend.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1201
Name: Polyvinylpyrrolidon
Substanzgruppe: Trägerstoff, Überzugsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung (Flockungsmittel). Kann Aromen binden

Verwendung in Lebensmitteln:

In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben. Auch in Cremes, Festiger, Haarspray und Klebstoffe.

Symptome:

Gilt als ungefährlich

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

 

E-Nummer: 1202
Name: Polyvinylpolypyrrolidon
Substanzgruppe: Trägerstoff, Überzugsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Bindet unerwünschte Trübstoffe bei der Wein- und Bierherstellung (Flockungsmittel). Kann Aromen binden

Verwendung in Lebensmitteln:

In Nahrungsergänzungsmittel in Form von Dragees und Komprimaten, (als technischer Hilfsstoff) in der Getränkeindustrie. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben.

Symptome:

Gilt als ungefährlich

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

 

E-Nummer: 1404
Name: Oxidierte Stärke
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Dressings, Mayonnaisen, Salatsaucen

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmenge:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1410 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Monostärkephosphat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Chemisch modifizierte Stärke

Eigenschaften:

Wird künstlich hergestellt

Verwendung in Lebensmitteln:

Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.

Symptome:

Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1412
Name: Distärkephosphat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.

Symptome:

Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1413 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Phosphatiertes Distärkephosphat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Backwaren, Cremespeisen, Dressings, Fertiggerichte, Instantprodukte, Puddingspeisen, Saucen, Tiefkühlprodukte.

Symptome:

Gilt als unbedenklich. In den verwendeten Mengen kommt es kaum zu Nebenwirkungen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1414 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Acetyliertes Distärkephosphat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen.

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1420 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Acetylierte Stärke
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1422 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Acetyliertes Distärkeadipat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Backwaren, Dessertspeisen, Fertiggerichte, Instantprodukte, Pudding, Tiefkühlprodukte, Tortenfüllungen

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1440 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Hydroxypropylstärke
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1442 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Hydroxypropyldistärkephosphat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

Fertig- und Tiefkühlprodukte, Pudding, Dessertspeisen

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1450 deklariert als modifizierte Stärke
Name: Stärkenatriumoctenylsuccinat
Substanzgruppe: Trägerstoff, Modifizierte Stärke, Verdickungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Chemisch modifizierte Stärke

Verwendung in Lebensmitteln:

In Lebensmittelschäumen

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt. Es gibt aber auch wenig Informationen.

Höchstmengen:

Allgemein ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil A

 

E-Nummer: 1505
Name: Triethylcitrat
Substanzgruppe: Trägerstoff
Vorkommen:

Wird aus Zitronensäure hergestellt

Verwendung in Lebensmitteln:

Eiklarpulver

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt

 

E-Nummer: Glycerintriacetat
Name: 1518
Substanzgruppe: Trägerstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Wird als Trägerstoff für Aromen verwendet

Verwendung in Lebensmitteln:

Kaugummimasse

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

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Stand: 17. Oktober 2007

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