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E 900 - 948
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E 900 - 948

E-Nummer: 900
Name: Dimethylpolysiloxan
Substanzgruppe: Schaumverhüter
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Gehört zu den Silikonen, verhindert Aufschäumungen, z.B. bei der Herstellung von Konfitüre, Frittierfetten, Pökellaken. Die Haltbarkeit der Lebensmittel wird verlängert.

Verwendung in Lebensmitteln:

Aromatisierte, nicht alkoholische Getränke (10 mg/l), Brühen (10 mg/l), Fruchtaufstriche (10 mg/kg), Gelees, Kaugummi (100 mg/kg), Konfitüren, Marmeladen, Rührteig (10 mg/kg), Süßwaren (ohne Schokolade [10 mg/kg]), Suppen.

Silikone werden auch gerne in der Kosmetikindustrie eingesetzt.

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

Höchstmenge:

Je nach Anwendungsgebiet 10 - 100 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 1,5 mg/kg

 

E-Nummer: 901
Name: Bienenwachs
Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Kommt natürlich vor.

Eigenschaften:

Besteht aus ca. 75% Fettsäureester, nicht wasserlöslich und in kaltem Alkohol, jedoch löslich in heißem Alkohol, heißen Fetten, ätherischen Ölen, Terpentinöl und Lösungsmitteln wie z.B. Benzol, Chlorkohlenwasserstoffe. Verleiht ein glänzendes, frisches und für den Verbraucher attraktives Aussehen, verzögert den Wasseraustritt

Verwendung in Lebensmitteln:

Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Kosmetikindustrie (Make up, Salben, Lippenstifte, Cremes). Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten.

Symptome:

Gilt als unbedenklich, da es weder verdaut, noch aufgenommen wird. Man diskutiert ein allergisches Potential durch die im Bienenstock verwendeten Medikamente.

Höchstmengen:

Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

 

E-Nummer: 902
Name: Candelillawachs
Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Kommt in Wolfsmilchgewächsen (Euphorbiaceen) vor.

Eigenschaften:

Wasserunlöslich, gut löslich in Benzol, Petrolether und Azeton, nur im erhitzten Zustand riecht Candelillawachs wie Bienenwachs, ansonsten geruchlos.

Verwendung in Lebensmitteln:

Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Beschichtung von Lebensmittelverpackungen, in kosmetischen Produkten, Möbelpolitur, Kerzen und Radiergummis. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten.

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmengen:

Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

 

E-Nummer: 903
Name: Carnauberwachs, Karnauberwachs
Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Blätter der Fächerpalme (Copernicia prunifera)

Eigenschaften:

Unlöslich in Alkohol und Wasser, jedoch mäßig löslich in Fettlösungsmittel, verlangsamt den Wasserverlust.

Verwendung in Lebensmitteln:

Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; Kosmetikindustrie. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten.

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmengen:

Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

ADI-Wert:

0 - 50 mg/kg

 

E-Nummer: 904
Name: Schellack
Substanzgruppe: Trennmittel, Überzugsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Natürlich gewonnen von den mit Harz überzogenen Zweigen des Lackbaumes (Croton lacciferus)

Eigenschaften:

Unlöslich in Wasser und löslich in Ethanol, das Harz enthält einen roten Farbstoff. In vollkommen gereinigter und verarbeiteter Form ist Schellack transparent und spröde.

Verwendung in Lebensmitteln:

Stempelfarbe von Eiern, Käseüberzüge, Oberflächenbehandlung von frischen Zitrusfrüchten, Äpfeln, Melonen, Birnen, Süßwaren und Schokolade (z.B. Weingummi), Knabbererzeugnisse, feine Backwaren, Nüsse, Kaffeebohnen, Kaumasse für Kaugummi; in Fußbodenpflegemitteln, Shampoos, Klebstoffen, Tinten, Nagellack. Die Umhüllungen von magensaftresistenten Tabletten bestehen aus Schellack. Bei der Verwendung zur Oberflächenbehandlung von frischen Früchten muss die Deklaration gewachst lauten.

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Höchstmengen:

Für bestimmte Lebensmittel ohne Angaben von Höchstmengen (quantum satis) zugelassen.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 4 Teil B

 

E-Nummer: 912
Name: Montansäureester
Substanzgruppe: Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Gewinnung aus Braunkohle

Verwendung in Lebensmitteln:

Ausschließlich zur Behandlung der Oberfläche von frischen Zitrusfrüchten zugelassen. Die behandelten Produkte müssen als gewachst gekennzeichnet werden.

Symptome:

Da die Schalen der Früchte nicht verzehrt werden, sind keine negativen Erscheinungen zu erwarten.

Höchstmengen:

keine Höchstmengenbeschränkung (quantum satis)

 

E-Nummer: 914
Name: Polyethylenwachsoxidate
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Synthetisches Wachs

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten zugelassen. Nach der Anwendung müssen sie als gewachst gekennzeichnet werden.

Symptome:

Da die Schalen nicht gegessen werden sind kaum Symptome zu erwarten.

Höchstmenge:

Keine Beschränkung (qs = quantum satis)

 

E-Nummer: 927 b
Name: Carbamid; Harnstoff
Substanzgruppe: Stabilisator
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Ist Endprodukt des Proteinabbaus im menschlichen Organismus. Stabilisiert die Kaugummi-Masse.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur für Kaugummi ohne Zuckerzusatz zugelassen

Symptome:

Gilt als unbedenklich, da es sich um eine körpereigene Substanz handelt.

Höchstmengen:

30 g/kg

 

E-Nummer: 938
Name: Argon
Substanzgruppe: Packgas
Vorkommen:

Natürlich

Eigenschaften:

Farb-, geruch- und geschmacklos, schwer wasserlöslich, sehr reaktionsträge.

Verwendung in Lebensmitteln:

(sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmengen:

Für Lebensmittel allgemein zugelassen ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)

 

E-Nummer: 939
Name: Helium
Substanzgruppe: Packgas
Vorkommen:

Natürlich

Eigenschaften:

Edelgas, sehr reaktionsträge. Helium I: verhält sich wie eine gewöhnliche Flüssigkeit. Helium II: dagegen weist eine sehr hohe Wärmeleitfähigkeit, besitzt die Fähigkeit spontan und rasch in die engsten Kapillare zu fließen und spontan Gefäßwände als dünnen Film zu überziehen.

Verwendung in Lebensmitteln:

(sauerstoffempfindliche) Aromen, Milcherzeugnisse

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmengen:

Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)

 

E-Nummer: 941
Name: Stickstoff
Substanzgruppe: Packgas, Treibgas
Vorkommen:

Natürlich

Eigenschaften:

Kann eine unerwünschte Schaumbildung verhindern. Der Kontakt zwischen flüssigem Stickstoff und Lebensmittel führt zu einem schnellen Tiefgefrieren (Kontaktgefriermittel).

Verwendung in Lebensmitteln:

Oxidationsempfindliche Lebensmittel z.B. Aromen und Gewürze, Gefriertrocknung z.B. Obst und Gemüse, verpackte, oxidationsempfindliche Lebensmittel

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Höchstmengen:

Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)

 

E-Nummer: 942
Name: Distickstoffmonoxid; Lachgas
Substanzgruppe: Treibgas
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Dezent süßlich schmeckendes, farbloses Gas. Es ist wasserlöslich, unter hohem Druck fettlöslich

Verwendung in Lebensmitteln:

in Lebensmittel, bei denen eine Schaumbildung erwünscht ist: Desserts, Fertigpuddings, Sahne (aus Sprühdosen)

Symptome:

Als Zusatzstoff unbedenklich, wird als Droge missbraucht

Höchstmengen:

Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)

 

E-Nummer: 948
Name: Sauerstoff
Substanzgruppe: Treibgas
Vorkommen:

Wird aus der Luft gewonnen

Eigenschaften:

Erzeugt und stabilisiert die rote Farbe des frischen Fleisches

Verwendung in Lebensmitteln:

Lebensmittel deren Aufschäumen erwünscht ist, Frischfleisch

Symptome:

Ungiftig

Höchstmengen:

Allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenangaben (quantum satis)

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Stand: 17. Oktober 2007

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