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E 200 - 249
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E 200 - 249

E-Nummer: 200
Name: Sorbinsäure
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt. Natürlich kommt Sorbinsäure in Sorbus aucuparia vor.

Eigenschaften:

Hemmt die Enzymbildung bei Mikroorganismen. Sie entfaltet ihre Eigenschaften im Zellinneren. Wirkt gegen Hefe, teilweise gegen Bakterien, Schimmelpilze und Mikroorganismen, die Aflatoxine produzieren.

Verwendung in Lebensmitteln:

Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)

Symptome:

Gilt als unbedenklich. Sorbinsäure wird im Fettsäurestoffwechsel abgebaut. Kann in selten Fällen eine Unverträglichkeit auslösen und bei empfindlichen Personen Schleimhäute und die Haut reizen. Das allergische Potential gilt als gering.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

ADI-Wert:

0 - 25 mg/kg

 

E-Nummer: 201 auch als Sorbinsäure deklariert
Name: Natriumsorbat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Natriumsalz der Sorbinsäure. Sehr instabil.

Verwendung in Lebensmitteln:

Wird wegen der Instabilität kaum eingesetzt.

Symptome:

Ein Oxidationsprodukt von Natriumsorbat kann das Erbgut schädigen

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

ADI-Wert:

0 - 25 mg / kg

 

E-Nummer: 202 auch als Sorbinsäure deklariert
Name: Kaliumsorbat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Kaliumsalz der Sorbinsäure

Verwendung in Lebensmitteln:

Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 203 auch als Sorbinsäure deklariert
Name: Calciumsorbat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Ist ein Calciumsalz der Sorbinsäure. Wirkt als Speicher. Bei der Zugabe von Wasser wird über einen längeren Zeitraum Sorbinsäure freigesetzt.

Verwendung in Lebensmitteln:

Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte, Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse (während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen), Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein (Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung)

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 210
Name: Benzoesäure
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt. Kommt natürlich unter anderen in Heidelbeeren, Johannisbeeren, Pflaumen und Preiselbeeren vor.

Eigenschaften:

Wirkt gegen Schimmel, unerwünschter Nachgärung, teilweise vor enzymatischen und bakteriellen Verderbung (mit E 220).

Verwendung in Lebensmitteln:

sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).

Symptome:

Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

ADI-Wert:

0 - 5 mg/kg

 

E-Nummer: 211 als Benzoesäure deklariert
Name: Natriumbenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Natriumsalz der Benzoesäure

Verwendung in Lebensmitteln:

sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).

Symptome:

Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 212 deklariert als Benzoesäure
Name: Kaliumbenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Kaliumsalz der Benzoesäure

Verwendung in Lebensmitteln:

sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).

Symptome:

Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 213 deklariert als Benzoesäure
Name: Calciumbenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Calciumsalz der Benzoesäure

Verwendung in Lebensmitteln:

sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven, Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen reagieren sehr empfindlich).

Symptome:

Benzoesäure wird über die Darmwand aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel.

Höchstmengen:

Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 214
Name: PHB-Ester, Ethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

ADI-Wert:

Vorläufig 0 - 10 mg/kg

 

E-Nummer: 215 deklariert als: PHB-Ester
Name: PHB-Ethylester Natriumsalz, Natriumethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Natriumsalz des PHB-Ester. Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 216 deklariert als: PHB-Ester
Name: PHB-Propylester, Propyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 217 deklariert als: PHB-Ester
Name: PHB-Propylester Natriumsalz, Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt. Natriumsalz des PHB-Propylester, Propyl-p-hydroxybenzoat

Eigenschaften:

Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 218 deklariert als: PHB-Ester
Name: PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil A

 

E-Nummer: 219 deklariert als: PHB-Ester
Name: PHB- Methylester Natriumsalz, Natriummethyl-p-hydroxybenzoat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich aus PHB-Methylester, Methyl-p-hydroxybenzoat hergestellt.

Eigenschaften:

Starker metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien.

Verwendung in Lebensmitteln:

Anchosen, Feinkostprodukte, Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in "Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall). In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika

Symptome:

Man vermutet ein starkes allergisches Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen. Wird unverändert ausgeschieden.

Höchstmengen:

je nach Anwendungsgebiet 300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 220
Name: Schwefeldioxid, schweflige Säure
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Starker, stechender Eigengeschmack, ist chemisch sehr reaktionsfreudig, hemmt bei Konzentrationen von 20 mg/kg das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen; wirkt stark antimikrobiell gegenüber Bakterien, verhindert die enzymatische Bräunung, etwa bei frischen Kartoffeln, oder andere unerwünschte Bräunungsvorgänge, stabilisiert die Farbe von Trockenfrüchten oder bleicht Zucker, unterdrückt Oxydationsprozesse, Milchsäure reagiert empfindlich auf Schwefeldioxid.

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l)

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

ADI-Wert:

0 - 0,7 mg/kg

 

E-Nummer: 221 deklariert als: Schwefeldioxid
Name: Natriumsulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Natriumsalz der schwefligen Säure; es enthält 51% aktives Schwefeldioxid.

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l)

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 222 deklariert als Schwefeldioxid
Name: Natriumbisulfit, Natriumhydrogensulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Natriumhydrogensulfit ist eine Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 62% aktives Schwefeldioxid.

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

Als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l)

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

ADI-Wert:

0 - 0,7 mg/kg

 

E-Nummer: 223 deklariert als Schwefeldioxid
Name: Natriumdisulfit, Natriummetabisulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 67% aktives Schwefeldioxid.

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l)

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

ADI-Wert:

0 - 0,7 mg/kg

 

E-Nummer: 224 deklariert als: Schwefeldioxid
Name: Kaliumsulfit, Kaliummetabisulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Kaliumsalz der schwefligen Säure

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l).

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 226 deklariert als: Schwefeldioxid
Name: Calciumsulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Calciumsalz der schwefligen Säure

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l).

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 227 deklariert als: Schwefeldioxid
Name: Calciumhydrogensulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Calciumverbindung der schwefligen Säure

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l).

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 228 deklariert als: Schwefeldioxid
Name: Kaliumbisulfit, Kaliumhydrogensulfit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Antioxidationsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Kaliumverbindung der schwefligen Säure

Verwendung in Lebensmitteln: Bleicht Lebensmittel wie Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen, Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse, Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen (1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen (in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-, und
Lebensmittelindustrie.

Die Verwendung von Schwefeldioxid oder Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:

  • bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
  • wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine konservierende Wirkung mehr entfalten,
  • wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
Symptome:

Schon geringe Mengen können bei empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet. Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden dagegen stabilisiert.

Höchstmengen:

als Summe von Schwefeldioxid und Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10 mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l)

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil B

 

E-Nummer: 230
Name: Biphenyl, Diphenyl
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, gut löslich in Benzol, Ether und anderen Kohlenstoffen, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Biphenyl behandelt gekennzeichnet sein.

Symptome:

Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.

Höchstmengen:

70 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil C und ZZulV Anlage 5 Teil D

ADI-Wert:

Vorläufig: 0 - 0,05 mg/kg

 

E-Nummer: 231
Name: Orthophenylphenol
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein.

Symptome:

Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.

Höchstmengen:

12 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil C und ZZulV Anlage 5 Teil D

ADI-Wert:

Vorläufig: 0 - 0,02 mg/kg

 

E-Nummer: 232 deklariert als: Orthophenylphenol
Name: Natriumorthophenylphenol
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur äußeren Behandlung von Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein.

Symptome:

Im Tierversuch kam es zu einer verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen. Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.

ADI-Wert:

Vorläufig: 0 - 0,02 mg/kg

 

E-Nummer: 233
Name: Thiabendazol
Substanzgruppe: Konservierungsmittel, Oberflächenbehandlungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

In saurem Milieu gut wasserlöslich, wirkt gegen Schimmelpilze. Wird als Pflanzenschutzmittel verwendet.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur Oberflächenbehandlung von Zitrusfrüchten und Bananen zugelassen. Diese müssen mit dem Zusatz mit Thiabendazol behandelt versehen werden. Bei Bananen kann der Zusatz entfallen.

Symptome:

Im Tierversuch kam es zu Blasenkrebs und Nierenschädigungen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch.

Höchstmengen:

3 - 6 mg/kg Frucht

ADI-Wert:

0 - 0,3 mg/kg

 

E-Nummer: 234
Name: Nisin
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Wirkt antibiotisch (gegen wenige Bakterien), getrocknet jahrelang haltbar, hitzelabil, wird durch Speichelenzyme, Verdauungsenzyme und einige Mikroorganismen abgebaut. Kommt in Milch und Käse natürlich vor.

Verwendung in Lebensmitteln:

Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche Erzeugnisse (max. 3mg/kg), gereifter Käse, Schmelzkäse (max. 12,5 mg/kg), clotted cream (max. 10 mg/kg)

Symptome:

Es sind keine Vergiftungen bekannt. Wird schnell im menschlichen Verdauungssystem abgebaut.

Höchstmengen:

3 - 12,5 mg/kg

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil C und ZZulV Anlage 5 Teil D

ADI-Wert:

0 - 13 mg/kg

 

E-Nummer: 235
Name: Natamycin; Pimaricin
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Antibiotische Wirkung, wirkt gegen Bakterien, Viren, Hefen und Schimmelpilze. Es kann zur Resistenz kommen.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur Oberflächenbehandlung von getrockneter, gepökelter Wurst, Hart- und Schnittkäse auch halbfestem Schnittkäse, auch in Käsedeckmassen auf Kunststoffbasis, die zur Beschichtung von bestimmten Käsen eingesetzt werden. Wird auch als Arzneimittel eingesetzt.

Symptome:

Gilt als unbedenklich

Höchstmengen:

1 mg / cm² Oberfläche und darf 5 mm unterhalb der Oberfläche nicht mehr nachzuweisen sein.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 5 Teil C und ZZulV Anlage 5 Teil D

 

E-Nummer: 239
Name: Hexamethylentetramin; Hexamine
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Im sauren Milieu wird Formaldehyd freigesetzt, das Hefe und Bakterien hemmt.

Verwendung in Lebensmitteln:

Nur zur Konservierung von Provolone-Käse zugelassen

Symptome:

Gilt in geringen Mengen als unschädlich

Höchstmengen:

25 mg/kg (berechnet als Formaldehyd)

ADI-Wert:

0 - 0,15 mg/kg

 

E-Nummer: 242
Name: Dimethyldicarbonat
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Tötet Gärhefen ab, zerfällt in Methanol und Kohlendioxid. Der Stoff darf in den Endprodukten nicht nachzuweisen sein.

Verwendung in Lebensmitteln:

Alkoholfreien Wein, aromatisierte Getränke auf Wasser- und Fruchtbasis, Kräuteraufgüsse in Dosen, nichtalkoholische Getränke, Teeaufgüsse in Dosen. Eine Deklaration ist nicht vorgeschrieben.

Symptome:

Gilt als unbedenklich.

 

E-Nummer: 249
Name: Kaliumnitrit
Substanzgruppe: Konservierungsmittel
Vorkommen:

Wird aus Kaliumnitrat hergestellt

Eigenschaften:

Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt gegen Bakterien (vor allem gegen Clostridium botulinus).

Verwendung in Lebensmitteln:

Gepökelte Fleisch- und Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie Enten- oder Gänseleberpastete

Symptome:

Wirkt gefäßerweiternd und senkt den Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den karzinogenen Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese Umwandlung.

Höchstmengen:

bei gepökelten und anderen Fleischerzeugnissen 50 - 175 mg/kg; Richtwert bei Fleisch- und Wurstwaren ist 150 mg/kg.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 4 Teil B

ADI-Wert:

0 - 0,2 mg/kg

[E 100 - 149] [E 150 - 199] [E 200 - 249] [E 250 - 297] [E 300 - 341] [E 350 - 385] [E 400 - 445] [E 450 - 495] [E 500 - 541] [E 551 - 585] [E 620 - 640] [E 900 - 948] [E 950 - 999] [E 1105 - 1518]

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Stand: 17. Oktober 2007

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