| |
E 200 -
249
E-Nummer: |
200 |
Name: |
Sorbinsäure |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. Natürlich
kommt Sorbinsäure in Sorbus aucuparia vor. |
Eigenschaften: |
Hemmt die Enzymbildung bei
Mikroorganismen. Sie entfaltet ihre Eigenschaften im Zellinneren. Wirkt
gegen Hefe, teilweise gegen Bakterien, Schimmelpilze und Mikroorganismen,
die Aflatoxine produzieren. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste
(gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte,
Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse
(während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen
Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein
(Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich. Sorbinsäure
wird im Fettsäurestoffwechsel abgebaut. Kann in selten Fällen eine
Unverträglichkeit auslösen und bei empfindlichen Personen Schleimhäute und
die Haut reizen. Das allergische Potential gilt als gering. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
ADI-Wert: |
0 - 25 mg/kg |
E-Nummer: |
201 auch als
Sorbinsäure deklariert |
Name: |
Natriumsorbat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Natriumsalz der Sorbinsäure. Sehr
instabil. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Wird wegen der Instabilität kaum
eingesetzt. |
Symptome: |
Ein Oxidationsprodukt von
Natriumsorbat kann das Erbgut schädigen |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
ADI-Wert: |
0 - 25 mg / kg |
E-Nummer: |
202 auch als
Sorbinsäure deklariert |
Name: |
Kaliumsorbat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Kaliumsalz der Sorbinsäure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste
(gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte,
Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse
(während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen
Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein
(Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich. |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
203 auch als
Sorbinsäure deklariert |
Name: |
Calciumsorbat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Ist ein Calciumsalz der Sorbinsäure.
Wirkt als Speicher. Bei der Zugabe von Wasser wird über einen längeren
Zeitraum Sorbinsäure freigesetzt. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Abgepacktes Schnittbrot, Brühwürste
(gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Essiggemüse, Feinkostprodukte,
Geflügelfleisch, Hartwürste (gegen unerwünschtes Schimmelwachstum), Käse
(während der Reifung und zur Haltbarmachung der Haushaltspackungen),
Kartoffelzubereitungen, Margarine, Marmelade, Mayonnaisen, Obstsäfte (gegen
Gärung und Schimmelbefall), Suppenkonzentrate, Tomatenprodukte, Wein
(Stabilisierung des Verhinderung der Nachgärung) |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
210 |
Name: |
Benzoesäure |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. Kommt
natürlich unter anderen in Heidelbeeren, Johannisbeeren, Pflaumen und
Preiselbeeren vor. |
Eigenschaften: |
Wirkt gegen Schimmel, unerwünschter
Nachgärung, teilweise vor enzymatischen und bakteriellen Verderbung (mit E
220). |
Verwendung in Lebensmitteln: |
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor
allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven,
Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von
Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie
Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen
reagieren sehr empfindlich). |
Symptome: |
Benzoesäure wird über die Darmwand
aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf
Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend
geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg/kg |
E-Nummer: |
211 als Benzoesäure
deklariert |
Name: |
Natriumbenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Natriumsalz der Benzoesäure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor
allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven,
Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von
Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie
Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen
reagieren sehr empfindlich). |
Symptome: |
Benzoesäure wird über die Darmwand
aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf
Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend
geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
212 deklariert als
Benzoesäure |
Name: |
Kaliumbenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Kaliumsalz der Benzoesäure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor
allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven,
Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von
Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie
Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen
reagieren sehr empfindlich). |
Symptome: |
Benzoesäure wird über die Darmwand
aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf
Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend
geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
213 deklariert als
Benzoesäure |
Name: |
Calciumbenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Calciumsalz der Benzoesäure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
sehr verbreitet: Gemüsekonserven, vor
allem Sauergemüse wie Essiggurken, saure Obstkonserven,
Fruchtsaftkonzentrate (Zwischenprodukt bei der Herstellung von
Fruchtsäften). Mayonnaisen und mayonnaisehaltige Feinkostprodukte wie
Fleisch- und Wurstsalate, Marinaden. Im Tierfutter verboten (Katzen
reagieren sehr empfindlich). |
Symptome: |
Benzoesäure wird über die Darmwand
aufgenommen und kann Patienten Probleme bereiten, die empfindlich auf
Azetylsalizylsäure reagieren. Allergische Reaktionen sind möglich. Der Trend
geht zu toxikologisch unbedenklicheren Konservierungsmittel. |
Höchstmengen: |
Höchstmengen je nach Anwendungsgebiet
300-2000 mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
214 |
Name: |
PHB-Ester,
Ethyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze
und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
ADI-Wert: |
Vorläufig 0 - 10 mg/kg |
E-Nummer: |
215 deklariert als:
PHB-Ester |
Name: |
PHB-Ethylester Natriumsalz,
Natriumethyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Natriumsalz des PHB-Ester. Starker
metallischer Eigengeschmack. Zerstören Eiweiße im Tellkern und der
Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
216 deklariert als:
PHB-Ester |
Name: |
PHB-Propylester,
Propyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze
und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
217 deklariert als:
PHB-Ester |
Name: |
PHB-Propylester Natriumsalz,
Natriumpropyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt.
Natriumsalz des PHB-Propylester, Propyl-p-hydroxybenzoat |
Eigenschaften: |
Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze
und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
218 deklariert als:
PHB-Ester |
Name: |
PHB-Methylester,
Methyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze
und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil A |
E-Nummer: |
219 deklariert als:
PHB-Ester |
Name: |
PHB- Methylester
Natriumsalz, Natriummethyl-p-hydroxybenzoat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich aus PHB-Methylester,
Methyl-p-hydroxybenzoat hergestellt. |
Eigenschaften: |
Starker metallischer Eigengeschmack.
Zerstören Eiweiße im Tellkern und der Zellmembran. Wirken gegen Hefen, Pilze
und Bakterien. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anchosen, Feinkostprodukte,
Fischpasten, Garnelenprodukte, gelantinehaltige Überzüge von Wurst- und
Fleischwaren, Marinaden, Würzsoßen. In bestimmten Fällen auch zur
Konservierung von Süß- und Backwarenfüllungen. In einigen Ländern in
"Käsedeckmassen" und bei der Reifung von Hartkäsen (gegen Schimmelbefall).
In USA in geringen Mengen zur Konservierung von Bier (Schutz vor
Nachgärung). Auch in Arzneimittel und Kosmetika |
Symptome: |
Man vermutet ein starkes allergisches
Potential. Auf der Zunge ist eine leicht betäubende Wirkung festzustellen.
Wird unverändert ausgeschieden. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendungsgebiet 300-2000
mg/kg, in Ausnahmefällen bis 6000 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
220 |
Name: |
Schwefeldioxid, schweflige
Säure |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Starker, stechender Eigengeschmack,
ist chemisch sehr reaktionsfreudig, hemmt bei Konzentrationen von 20 mg/kg
das Wachstum von Schimmelpilzen und Hefen; wirkt stark antimikrobiell
gegenüber Bakterien, verhindert die enzymatische Bräunung, etwa bei frischen
Kartoffeln, oder andere unerwünschte Bräunungsvorgänge, stabilisiert die
Farbe von Trockenfrüchten oder bleicht Zucker, unterdrückt
Oxydationsprozesse, Milchsäure reagiert empfindlich auf Schwefeldioxid. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
Als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,7 mg/kg |
E-Nummer: |
221 deklariert als:
Schwefeldioxid |
Name: |
Natriumsulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Natriumsalz der schwefligen Säure; es
enthält 51% aktives Schwefeldioxid. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
Als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
222 deklariert als
Schwefeldioxid |
Name: |
Natriumbisulfit,
Natriumhydrogensulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Natriumhydrogensulfit ist eine
Natriumverbindung der schwefligen Säure; sie enthält 62% aktives
Schwefeldioxid. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
Als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,7 mg/kg |
E-Nummer: |
223 deklariert als
Schwefeldioxid |
Name: |
Natriumdisulfit,
Natriummetabisulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Natriumverbindung der schwefligen
Säure; sie enthält 67% aktives Schwefeldioxid. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,7 mg/kg |
E-Nummer: |
224 deklariert als:
Schwefeldioxid |
Name: |
Kaliumsulfit,
Kaliummetabisulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Kaliumsalz der schwefligen Säure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
226 deklariert als:
Schwefeldioxid |
Name: |
Calciumsulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Calciumsalz der schwefligen Säure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
227 deklariert als:
Schwefeldioxid |
Name: |
Calciumhydrogensulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Calciumverbindung der schwefligen
Säure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l). |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
228 deklariert als:
Schwefeldioxid |
Name: |
Kaliumbisulfit,
Kaliumhydrogensulfit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Antioxidationsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Kaliumverbindung der schwefligen Säure |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bleicht Lebensmittel wie
Zucker und Meerrettich, Fruchtsäfte, Frucht- und Gemüsezubereitungen,
Kartoffelgerichte (verhindert hier das Braunwerden), Knabbererzeugnisse auf
Kartoffel- oder Getreidebasis, Marmelade, Meerrettich-Masse,
Trockenaprikosen, -birnen, -pfirsiche mit max. 2000mg/kg, Trockenbananen
(1000 mg/kg), Trockenbirnen und Äpfel (600 mg/kg). Vor allem: Wein. Je nach
Weinart kann mit 1-2 Gläser schon die tolerierbare Tagesdosis erreicht
werden. Trockener, roter Wein hat in der Regel einen geringeren
Schwefeldioxidgehalt als weißer, süßer Wein. Schwefeldioxid findet auch
Verwendung bei der Konservierung von Kunstseide, Fässern, Korken, Flaschen
(in Konzentration von 1-2%) und Bedarfsgegenständen der Wein-, Getränke-,
und
Lebensmittelindustrie.
Die Verwendung von Schwefeldioxid oder
Sulfiten auf dem Etikett wird nicht immer angegeben:
- bei Wein, da keine Zutatenliste vorgeschrieben ist,
- wenn Reste von Schwefeldioxid im Endprodukt keine
konservierende Wirkung mehr entfalten,
- wenn es nach dem Zusatz im Verlauf der Verarbeitung
wieder entfernt wird, z.B. in Fruchtzubereitungen.
|
Symptome: |
Schon geringe Mengen können bei
empfindlichen Menschen zu Übelkeit, Kopfschmerzen, Völlegefühl, Durchfall
führen. Allergien und Asthmaanfälle sind möglich. Vor allem Patienten mit
einer erniedrigten oder erhöhten Magensaftproduktion sind gefährdet.
Schweflige Säure zerstört Vitamin B1 und Biotin, Vitamin A und C werden
dagegen stabilisiert. |
Höchstmengen: |
als Summe von Schwefeldioxid und
Sulfiten je nach Anwendungsgebiet 30-200 mg/kg (berechnet als
Schwefeldioxid), in Ausnahmefällen bis 2000 mg/kg (Trockenfrüchte). Alle
übrigen Lebensmittel, die nicht ausdrücklich genannt werden, dürfen max. 10
mg/kg Schwefeldioxid aufweisen. In Wein ist das Schwefeln ein allgemein
übliches Verfahren zur Haltbarmachung (160-400 mg/l) |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil B |
E-Nummer: |
230 |
Name: |
Biphenyl, Diphenyl |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in
Wasser nicht löslich, gut löslich in Benzol, Ether und anderen
Kohlenstoffen, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch gegen
einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur äußeren Behandlung von
Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit
Biphenyl behandelt gekennzeichnet sein. |
Symptome: |
Im Tierversuch kam es zu einer
verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen.
Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und
Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das
Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände
gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. |
Höchstmengen: |
70 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil C und
ZZulV Anlage 5 Teil D |
ADI-Wert: |
Vorläufig: 0 - 0,05 mg/kg |
E-Nummer: |
231 |
Name: |
Orthophenylphenol |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in
Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch
gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur äußeren Behandlung von
Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit
Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein. |
Symptome: |
Im Tierversuch kam es zu einer
verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen.
Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und
Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das
Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände
gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. |
Höchstmengen: |
12 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil C und
ZZulV Anlage 5 Teil D |
ADI-Wert: |
Vorläufig: 0 - 0,02 mg/kg |
E-Nummer: |
232 deklariert als:
Orthophenylphenol |
Name: |
Natriumorthophenylphenol |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Aromatischer Kohlenwasserstoffe, in
Wasser nicht löslich, reduziert das Wachsen von Schimmelpilzen, wirkt auch
gegen einige Bakterien. Es gibt Pilze, die gegen den Stoff resistent sind. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur äußeren Behandlung von
Zitrusfrüchten. Diese müssen mit dem Zusatz mit
Orthophenylphenol behandelt gekennzeichnet sein. |
Symptome: |
Im Tierversuch kam es zu einer
verminderten Fruchtbarkeit, Störungen des Wachstums und Nierenschädigungen.
Beschäftigte, die dem Stoff ausgesetzt waren klagten über Übelkeit und
Erbrechen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in das
Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände
gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. |
ADI-Wert: |
Vorläufig: 0 - 0,02 mg/kg |
E-Nummer: |
233 |
Name: |
Thiabendazol |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel,
Oberflächenbehandlungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
In saurem Milieu gut wasserlöslich,
wirkt gegen Schimmelpilze. Wird als Pflanzenschutzmittel verwendet. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur Oberflächenbehandlung von
Zitrusfrüchten und Bananen zugelassen. Diese müssen mit dem Zusatz
mit Thiabendazol behandelt versehen
werden. Bei Bananen kann der Zusatz entfallen. |
Symptome: |
Im Tierversuch kam es zu Blasenkrebs
und Nierenschädigungen. Es ist nicht klar, ob der Stoff von der Schale in
das Fruchtfleisch übertritt (z.B. beim Schälen). Nach Kontakt die Hände
gründlich waschen. Die endgültige toxikologische Beurteilung fehlt noch. |
Höchstmengen: |
3 - 6 mg/kg Frucht |
ADI-Wert: |
0 - 0,3 mg/kg |
E-Nummer: |
234 |
Name: |
Nisin |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Wirkt antibiotisch (gegen wenige
Bakterien), getrocknet jahrelang haltbar, hitzelabil, wird durch
Speichelenzyme, Verdauungsenzyme und einige Mikroorganismen abgebaut. Kommt
in Milch und Käse natürlich vor. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Grieß- und Tapiokapudding und ähnliche
Erzeugnisse (max. 3mg/kg), gereifter Käse, Schmelzkäse (max. 12,5 mg/kg),
clotted cream (max. 10 mg/kg) |
Symptome: |
Es sind keine Vergiftungen bekannt.
Wird schnell im menschlichen Verdauungssystem abgebaut. |
Höchstmengen: |
3 - 12,5 mg/kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil C und
ZZulV Anlage 5 Teil D |
ADI-Wert: |
0 - 13 mg/kg |
E-Nummer: |
235 |
Name: |
Natamycin; Pimaricin |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Antibiotische Wirkung, wirkt gegen
Bakterien, Viren, Hefen und Schimmelpilze. Es kann zur Resistenz kommen. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur Oberflächenbehandlung von
getrockneter, gepökelter Wurst, Hart- und Schnittkäse auch halbfestem
Schnittkäse, auch in Käsedeckmassen auf Kunststoffbasis, die zur
Beschichtung von bestimmten Käsen eingesetzt werden. Wird auch als
Arzneimittel eingesetzt. |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich |
Höchstmengen: |
1 mg / cm² Oberfläche und darf 5 mm
unterhalb der Oberfläche nicht mehr nachzuweisen sein. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 5 Teil C und
ZZulV Anlage 5 Teil D |
E-Nummer: |
239 |
Name: |
Hexamethylentetramin;
Hexamine |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Im sauren Milieu wird Formaldehyd
freigesetzt, das Hefe und Bakterien hemmt. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur Konservierung von
Provolone-Käse zugelassen |
Symptome: |
Gilt in geringen Mengen als
unschädlich |
Höchstmengen: |
25 mg/kg (berechnet als Formaldehyd) |
ADI-Wert: |
0 - 0,15 mg/kg |
E-Nummer: |
242 |
Name: |
Dimethyldicarbonat |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Tötet Gärhefen ab, zerfällt in
Methanol und Kohlendioxid. Der Stoff darf in den Endprodukten nicht
nachzuweisen sein. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholfreien Wein, aromatisierte
Getränke auf Wasser- und Fruchtbasis, Kräuteraufgüsse in Dosen,
nichtalkoholische Getränke, Teeaufgüsse in Dosen. Eine Deklaration ist nicht
vorgeschrieben. |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich. |
E-Nummer: |
249 |
Name: |
Kaliumnitrit |
Substanzgruppe: |
Konservierungsmittel |
Vorkommen: |
Wird aus Kaliumnitrat hergestellt |
Eigenschaften: |
Gehört zu den Nitritpökelsalzen, wirkt
gegen Bakterien (vor allem gegen Clostridium botulinus). |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Gepökelte Fleisch- und
Wursterzeugnisse, auch in Dosen wie Enten- oder Gänseleberpastete |
Symptome: |
Wirkt gefäßerweiternd und senkt den
Blutdruck. In hohen Dosen entsteht eine Methämoglobinämie. Vor allem
Säuglinge sind stark gefährdet. Nitrite können im Organismus zu den
karzinogenen
Nitrosaminen umgewandelt werden. Vitamin C reduziert diese
Umwandlung. |
Höchstmengen: |
bei gepökelten und anderen
Fleischerzeugnissen 50 - 175 mg/kg; Richtwert bei Fleisch- und Wurstwaren
ist 150 mg/kg. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 4 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,2 mg/kg |
|