| |
E 100 - E
149
E-Nummer: |
100 |
Name: |
Kurkumin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Gewinnung aus Curcuna longa
(Gelbwurz), kann auch künstlich hergestellt werden. |
Eigenschaften: |
Gelber bis orangener
Farbstoff. Wird nicht nur Färbung, sondern auch Gewürz- oder Aromastoff
verwendet. Durch Kurkumin kann die gleiche Färbung wie durch den Safran
erreicht werden. Aus Kostengründen wird eher Kurkumin verwendet. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Färbung von Currypulver,
Kartoffelflocken, Konfitüre, Margarine, Marmelade, Reis-Fertiggerichte, Senf
(hier bis zu 300 mg/kg) |
Symptome: |
Meist keine Symptome,
allergische Reaktionen sind möglich. |
E-Nummer: |
101 |
Name: |
Riboflavin,
Lactoflavin, Vitamin B2 |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
In vielen Pflanzen,
tierischen Organen, Milch und Eiern |
Eigenschaften: |
Bildet gelbe nadelförmige
Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist entweder künstlich
hergestellt oder von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen produziert. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Gelbfärbung fetthaltiger
Nahrungsmittel: Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise, Speiseeis,
Süßwaren, Suppen, Teigwaren, ebenfalls in mit Vitaminen angereicherten
Produkten
Bei einer Vermarktung als
Vitaminpräparat gilt es als Lebensmittel. |
Symptome: |
Ein erhöhter Vitamin
B2-Spiegel wird über den Urin ausgeschieden. Es sind keine
Intoxikationszeichen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
Höchstmenge: |
Keine Beschränkung (qs =
quantum satis) |
E-Nummer: |
101a
deklariert als: Riboflavin E 101 |
Name: |
Riboflavin-5-phoshat; Lactoflavin Phosphatester |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird chemisch aus Riboflavin
hergestellt (E 101) |
Eigenschaften: |
Gelber Farbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Für alle Lebensmittel
zugelassen, Gelbfärbung von Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise,
Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren |
Symptome: |
Es sind keine
Intoxikationszeichen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
Höchstmenge: |
Keine Beschränkung (qs =
quantum satis) |
E-Nummer: |
102 |
Name: |
Tartrazin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Azofarbstoff, zitronengelb, gut wasserlöslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Aromatisierter Schmelzkäse,
Brausen, Brausepulver, Dessertspeisen, Färbung von Käserinden, Färbung von
Kunstdärmen, Farblack für Dragees, Feine Backwaren, Fischpasten,
Fruchtbranntweine, Fruchtliköre, Fruchtweine, Kräuterbranntweine,
Kräuterliköre, Krebspasten, nicht-alkoholische, aromatisierte Getränke,
Obstweine, Puddingpulver, Senf, Süßwaren.
Kann auch bei in
Arzneimitteln enthalten sein. Dann muss aber ein Warnhinweis auf dem
Beipackzettel darauf hinweisen, dass Tartrazin mit den anderen Wirkstoffen
zusammenwirken kann.
Eine Mischung von E 104 und E
110 ersetzt oft das Tartrazin. |
Symptome: |
Allergische Reaktionen sind
möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder
Benzoesäure allergisch reagieren. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B; durch EU-Regelung für viele Lebensmittel
zugelassen |
Höchstmenge: |
Je nach Anwendung 50 - 500 mg
/ kg |
E-Nummer: |
104 |
Name: |
Chinolingelb |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Gelb, wasserlöslich, in
pflanzlichen Ölen nicht löslich, Chinolin-Farbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Arzneimittel: Färbung von
Dragees; Brausen, Desserts, Getränke, Kaugummi, Kunstspeiseeis,
Räucherfisch, Süßwaren; kann mit blauen Farbstoffen kombiniert werden um
Grüntöne zu erhalten. |
Symptome: |
Allergische Reaktionen sind
möglich |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B; in den Vereinigten Staaten von Amerika für
Lebensmittel verboten |
Höchstmengen: |
50 - 500 mg/kg; meist werden
20 - 30 mg/kg verwendet |
E-Nummer: |
110 |
Name: |
Gelborange S, Sunsetgelb FCF |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Gelborange, wasserlöslich,
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Aprikosenmarmelade,
Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Backwaren, Biskuits mit Orangengelee,
Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Joghurtcreme, Käsesauce, Krabben,
Kunsthonig, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Puddingpulver,
Schokoladenmixgetränke, Süßwaren, Zitronenquark |
Symptome: |
Eine Bildung von Geschwulsten
wurde im Tierversuch beobachtet. Die Ergebnisse sind fraglich auf den
Menschen zu übertragen. Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind
bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu,
die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man
vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die
Neurodermitis, auslösen kann. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 50 -
100 mg / kg |
ADI-Wert: |
0 - 2,5 mg/kg |
E-Nummer: |
120 |
Name: |
Cochenille; Karminsäure, Karmin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Sekret des Weibchens der
Cochenille-Schildlaus. Die Tiere leben auf einem in Mexiko kultivierten
Kaktus. Heute ist auch die künstliche Herstellung möglich. |
Eigenschaften: |
Einzigster zugelassener
Lebensmittelfarbstoff von Tieren. Wasserlöslich, |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholische Getränke, mit
Fruchtgeschmack aromatisierte Frühstücksgetreideprodukte, Konfitüre, rot
geäderter Käse, Süßwaren.
Heute wird der Farbstoff
immer seltener eingesetzt und durch andere ersetzt. |
Symptome: |
Pseudoallergien sind bei
empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die
auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmenge: |
50 - 300 mg/kg, in Überzügen
bis 500 mg/kg |
E-Nummer: |
122 |
Name: |
Azorubin, Carmoisin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rot, wasserlöslich,
Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123 |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Arzneimitteln zur Färbung von
Dragees, Biskuitrolle, braune Sauce, Fertigprodukte, Fertigsuppen,
Fruchtkonserven, Getränke, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Pudding,
Puddingpulver, Süßwaren, Zuckerwaren |
Symptome: |
Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Die Datenlage ist
unterschiedlich. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 50 -
500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 4 mg/kg |
E-Nummer: |
123 |
Name: |
Amaranth |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rot, gut wasserlöslich,
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Amercano (bis max. 100mg/l),
Aperitifweine (bis max. 30 mg/l), Bitter Soda (bis max. 100mg/l),
Erzeugnissen mit einem Alkoholgehalt unter 15% (bis max. 30 mg/l), Farblack
für Dragees, Fischrogen (bis max. 30 mg/kg), Spirituosen (bis max. 30 mg/l) |
Symptome: |
Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.
In den Vereinigten Staaten
von Amerika ist der Zusatzstoff verboten, da der Verdacht auf eine
krebsfördernde Wirkung besteht. Der Beweis hierzu fehlt aber noch. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,8 mg/kg |
E-Nummer: |
124 |
Name: |
Cochenillerot A;
Ponceau 4R |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rot, wasserlöslich,
Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123 |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Brausen, Farblack für
Dragees, Fruchtgelees, Getränke, Käseüberzügen, Konfitüren (bis max.
100mg/kg), Lachsersatz, Marmeladen (bis max. 100mg/kg), Salsichon, spanische
Chorizo-Wurst, Süßwaren |
Symptome: |
Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.
Im Tierversuch konnte keine
Toxizität festgestellt werden. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 50 -
500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 4 mg/kg |
E-Nummer: |
127 |
Name: |
Erythrosin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rosa bis roter,
wasserlöslicher Farbstoff, Fluorescinfarbstoff (= besteht aus
Jodverbindungen) |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Cocktailkirschen, Dragees als
Farblack, Färbung von Kirschen in Fruchtsalat ohne Färben der anderen
Früchte, kandierte Kirschen in Dosen, Obstsalat in Dosen |
Symptome: |
Es ist zur Zeit noch nicht
geklärt ob Erythrosin allgemein vertragen wird. Es steht im Verdacht das
hyperkinetische Syndrom auszulösen. Es besteht die Gefahr, dass anorganische
Jodverbindungen entstehen können, die nierenschädigend sind. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 150
- 200 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 1,0 mg/kg |
E-Nummer: |
128 |
Name: |
Rot 2G |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
blauroter
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
nur für Breakfast Sausages
und Hackfleisch mit Getreideanteil |
Symptome: |
Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.
Es besteht der Verdacht der
mutagenen Wirkung. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
20 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 0,1 mg/kg |
E-Nummer: |
129 |
Name: |
Allurarot AC |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rot, wasserlöslich,
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Bitter Soda, bitter vino,
Brausen, Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil,
Dessertspeisen, englisches Frühstücks (Luncheon Meat), Getränke, Süßwaren |
Symptome: |
Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.
Es gibt keine Kenntnisse was
E 129 im menschlichen Körper bewirkt. Im Tierversuch ist eine Hyperaktivität
festgestellt worden. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B und
ZZulV Anhang 1 Teil C |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 50 -
500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 47 mg/kg |
E-Nummer: |
131 |
Name: |
Patentblau V |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Wasserlöslich, gehört zu den
Triphenylmethanfarbstoffen, wird im menschlichen Organismus nicht
aufgenommen |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Färbung von Getränken,
Süßwaren, Oberflächen von Eiern und anderen Lebensmitteln. Ist auch in
Glasuren enthalten. |
Symptome: |
Bisher wurden keine Symptome
hergestellt |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 100
- 500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 15 mg/kg |
E-Nummer: |
132 |
Name: |
Indigotin;
Indigokarmin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Blätter des Färberwaids (in
Indien kultiviert), wird heute künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Blauer Farbstoff,
wasserlöslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholfreien Getränken,
Dragees, Kunstspeiseeis, Likör, Süßwaren |
Symptome: |
Allergische Reaktionen sind
möglich. Gilt sonst als unbedenklich. Es besteht bei vorhandenen Nitrit die
Möglichkeit zur Bildung von
Nitrosamine. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
Höchstmengen: |
Je nach Lebensmittel zwischen
50 und 500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg/kg |
E-Nummer: |
133 |
Name: |
Brillantblau FCF |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Blau, wasserlöslich, gehört
zu den Triphenylmethanfarbstoffen |
Verwendung in Lebensmitteln: |
englischen Gemüsekonserven
(Processed Mushy and Garden Peas), Färben von Getränken, Färben von Süßwaren |
Symptome: |
Im Tierversuch wurden nach
hohen Dosierungen Ablagerungen in den Lymphgefäßen und den Nieren
festgestellt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B und
ZZulV Anhang 1 Teil C |
Höchstmengen: |
Je nach Anwendungsgebiet 100
- 500 mg/kg |
ADI-Wert: |
0 - 10mg/kg |
E-Nummer: |
140 |
Name: |
Chlorophyll; Chlorophylline |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Kommt in allen Pflanzen vor. Ist
entscheidend für die Photosynthese. |
Eigenschaften: |
Nicht in Wasser löslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Ohne Beschränkung für alle
Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Kaugummi, Konfitüre,
Liköre, Limonaden, Marmelade, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und
Kosmetika verwendet. |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt |
E-Nummer: |
141 deklariert als
Chlorophyll |
Name: |
Kupferhaltige Komplexe der
Chlorophylle und Chlorophylline |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden künstlich aus Chlorophyll
hergestellt. (Anreicherung mit Kupfer) |
Eigenschaften: |
Wasserlöslich, Fettlöslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Ohne Beschränkung für alle
Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Geleeartikel, Kaugummi,
Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade, Speiseeis, Süßwaren. Wir auch in
Arzneimitteln und Kosmetika verwendet. |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt.
Man sieht aber einer Einlagerung von Schwermetallen skeptisch gegenüber. |
ADI-Wert: |
0 - 15 mg/kg |
E-Nummer: |
142 |
Name: |
Grün S;
Brillantsäuregrün BS |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Künstlich hergestellt;
Höchstmengen zwischen 100 - 500 mg/kg |
Eigenschaften: |
grün bis blau erscheinende
Farbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Erbsen in Dosen,
Ostereierfarben, Pfefferminzgelee, Pfefferminzsoße, Süßwaren |
Symptome: |
Der Stoff wird nicht vom
Körper aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Es gibt keine
Berichte über kurz- oder langfristige Gefährdungen |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg/kg |
|