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E 100 - 149
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E 100 - E 149

E-Nummer: 100
Name: Kurkumin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Gewinnung aus Curcuna longa (Gelbwurz), kann auch künstlich hergestellt werden.

Eigenschaften:

Gelber bis orangener Farbstoff. Wird nicht nur Färbung, sondern auch Gewürz- oder Aromastoff verwendet. Durch Kurkumin kann die gleiche Färbung wie durch den Safran erreicht werden. Aus Kostengründen wird eher Kurkumin verwendet.

Verwendung in Lebensmitteln:

Färbung von Currypulver, Kartoffelflocken, Konfitüre, Margarine, Marmelade, Reis-Fertiggerichte, Senf (hier bis zu 300 mg/kg)

Symptome:

Meist keine Symptome, allergische Reaktionen sind möglich.

 

E-Nummer: 101
Name: Riboflavin, Lactoflavin, Vitamin B2
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

In vielen Pflanzen, tierischen Organen, Milch und Eiern

Eigenschaften:

Bildet gelbe nadelförmige Kristalle, schwer in Wasser löslich, wird meist entweder künstlich hergestellt oder von gentechnisch modifizierten Mikroorganismen produziert.

Verwendung in Lebensmitteln:

Gelbfärbung fetthaltiger Nahrungsmittel: Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren, ebenfalls in mit Vitaminen angereicherten Produkten

Bei einer Vermarktung als Vitaminpräparat gilt es als Lebensmittel.

Symptome:

Ein erhöhter Vitamin B2-Spiegel wird über den Urin ausgeschieden. Es sind keine Intoxikationszeichen bekannt.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 1 Teil A

Höchstmenge:

Keine Beschränkung (qs = quantum satis)

 

E-Nummer: 101a deklariert als: Riboflavin E 101
Name: Riboflavin-5-phoshat; Lactoflavin Phosphatester
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird chemisch aus Riboflavin hergestellt (E 101)

Eigenschaften:

Gelber Farbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Für alle Lebensmittel zugelassen, Gelbfärbung von Cremespeisen, Desserts, Käse, Mayonnaise, Speiseeis, Süßwaren, Suppen, Teigwaren

Symptome:

Es sind keine Intoxikationszeichen bekannt.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anlage 1 Teil A

Höchstmenge:

Keine Beschränkung (qs = quantum satis)

 

E-Nummer: 102
Name: Tartrazin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Azofarbstoff, zitronengelb, gut wasserlöslich

Verwendung in Lebensmitteln:

Aromatisierter Schmelzkäse, Brausen, Brausepulver, Dessertspeisen, Färbung von Käserinden, Färbung von Kunstdärmen, Farblack für Dragees, Feine Backwaren, Fischpasten, Fruchtbranntweine, Fruchtliköre, Fruchtweine, Kräuterbranntweine, Kräuterliköre, Krebspasten, nicht-alkoholische, aromatisierte Getränke, Obstweine, Puddingpulver, Senf, Süßwaren.

Kann auch bei in Arzneimitteln enthalten sein. Dann muss aber ein Warnhinweis auf dem Beipackzettel darauf hinweisen, dass Tartrazin mit den anderen Wirkstoffen zusammenwirken kann.

Eine Mischung von E 104 und E 110 ersetzt oft das Tartrazin.

Symptome:

Allergische Reaktionen sind möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure allergisch reagieren.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B; durch EU-Regelung für viele Lebensmittel zugelassen

Höchstmenge:

Je nach Anwendung 50 - 500 mg / kg

 

E-Nummer: 104
Name: Chinolingelb
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Gelb, wasserlöslich, in pflanzlichen Ölen nicht löslich, Chinolin-Farbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Arzneimittel: Färbung von Dragees; Brausen, Desserts, Getränke, Kaugummi, Kunstspeiseeis, Räucherfisch, Süßwaren; kann mit blauen Farbstoffen kombiniert werden um Grüntöne zu erhalten.

Symptome:

Allergische Reaktionen sind möglich

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B; in den Vereinigten Staaten von Amerika für Lebensmittel verboten

Höchstmengen:

50 - 500 mg/kg; meist werden 20 - 30 mg/kg verwendet

 

E-Nummer: 110
Name: Gelborange S, Sunsetgelb FCF
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Gelborange, wasserlöslich, Azofarbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Aprikosenmarmelade, Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Backwaren, Biskuits mit Orangengelee, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Joghurtcreme, Käsesauce, Krabben, Kunsthonig, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Puddingpulver, Schokoladenmixgetränke, Süßwaren, Zitronenquark

Symptome:

Eine Bildung von Geschwulsten wurde im Tierversuch beobachtet. Die Ergebnisse sind fraglich auf den Menschen zu übertragen. Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B, ZZulV Anhang 1 Teil C

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 50 - 100 mg / kg

ADI-Wert:

0 - 2,5 mg/kg

 

E-Nummer: 120
Name: Cochenille; Karminsäure, Karmin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Sekret des Weibchens der Cochenille-Schildlaus. Die Tiere leben auf einem in Mexiko kultivierten Kaktus. Heute ist auch die künstliche Herstellung möglich.

Eigenschaften:

Einzigster zugelassener Lebensmittelfarbstoff von Tieren. Wasserlöslich,

Verwendung in Lebensmitteln:

Alkoholische Getränke, mit Fruchtgeschmack aromatisierte Frühstücksgetreideprodukte, Konfitüre, rot geäderter Käse, Süßwaren.

Heute wird der Farbstoff immer seltener eingesetzt und durch andere ersetzt.

Symptome:

Pseudoallergien sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmenge:

50 - 300 mg/kg, in Überzügen bis 500 mg/kg

 

E-Nummer: 122
Name: Azorubin, Carmoisin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123

Verwendung in Lebensmitteln:

Arzneimitteln zur Färbung von Dragees, Biskuitrolle, braune Sauce, Fertigprodukte, Fertigsuppen, Fruchtkonserven, Getränke, Kunstspeiseeis, Marzipan, Paniermehl, Pudding, Puddingpulver, Süßwaren, Zuckerwaren

Symptome:

Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. Die Datenlage ist unterschiedlich.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 4 mg/kg

 

E-Nummer: 123
Name: Amaranth
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Rot, gut wasserlöslich, Azofarbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Amercano (bis max. 100mg/l), Aperitifweine (bis max. 30 mg/l), Bitter Soda (bis max. 100mg/l), Erzeugnissen mit einem Alkoholgehalt unter 15% (bis max. 30 mg/l), Farblack für Dragees, Fischrogen (bis max. 30 mg/kg), Spirituosen (bis max. 30 mg/l)

Symptome:

Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.

In den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Zusatzstoff verboten, da der Verdacht auf eine krebsfördernde Wirkung besteht. Der Beweis hierzu fehlt aber noch.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

ADI-Wert:

0 - 0,8 mg/kg

 

E-Nummer: 124
Name: Cochenillerot A; Ponceau 4R
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff, chemisch sehr ähnlich mit E 123

Verwendung in Lebensmitteln:

Brausen, Farblack für Dragees, Fruchtgelees, Getränke, Käseüberzügen, Konfitüren (bis max. 100mg/kg), Lachsersatz, Marmeladen (bis max. 100mg/kg), Salsichon, spanische Chorizo-Wurst, Süßwaren

Symptome:

Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.

Im Tierversuch konnte keine Toxizität festgestellt werden.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 4 mg/kg

 

E-Nummer: 127
Name: Erythrosin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Rosa bis roter, wasserlöslicher Farbstoff, Fluorescinfarbstoff (= besteht aus Jodverbindungen)

Verwendung in Lebensmitteln:

Cocktailkirschen, Dragees als Farblack, Färbung von Kirschen in Fruchtsalat ohne Färben der anderen Früchte, kandierte Kirschen in Dosen, Obstsalat in Dosen

Symptome:

Es ist zur Zeit noch nicht geklärt ob Erythrosin allgemein vertragen wird. Es steht im Verdacht das hyperkinetische Syndrom auszulösen. Es besteht die Gefahr, dass anorganische Jodverbindungen entstehen können, die nierenschädigend sind.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 150 - 200 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 1,0 mg/kg

 

E-Nummer: 128
Name: Rot 2G
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

blauroter Azofarbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

nur für Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil

Symptome:

Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.

Es besteht der Verdacht der mutagenen Wirkung.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

20 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 0,1 mg/kg

 

E-Nummer: 129
Name: Allurarot AC
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Rot, wasserlöslich, Azofarbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Bitter Soda, bitter vino, Brausen, Breakfast Sausages und Hackfleisch mit Getreideanteil, Dessertspeisen, englisches Frühstücks (Luncheon Meat), Getränke, Süßwaren

Symptome:

Pseudoallergien und das hyperkinetische Syndrom sind bei empfindlichen Personen möglich. Dies trifft vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann.

Es gibt keine Kenntnisse was E 129 im menschlichen Körper bewirkt. Im Tierversuch ist eine Hyperaktivität festgestellt worden.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B und ZZulV Anhang 1 Teil C

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 47 mg/kg

 

E-Nummer: 131
Name: Patentblau V
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen, wird im menschlichen Organismus nicht aufgenommen

Verwendung in Lebensmitteln:

Färbung von Getränken, Süßwaren, Oberflächen von Eiern und anderen Lebensmitteln. Ist auch in Glasuren enthalten.

Symptome:

Bisher wurden keine Symptome hergestellt

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 100 - 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 15 mg/kg

 

E-Nummer: 132
Name: Indigotin; Indigokarmin
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Blätter des Färberwaids (in Indien kultiviert), wird heute künstlich hergestellt.

Eigenschaften:

Blauer Farbstoff, wasserlöslich

Verwendung in Lebensmitteln:

Alkoholfreien Getränken, Dragees, Kunstspeiseeis, Likör, Süßwaren

Symptome:

Allergische Reaktionen sind möglich. Gilt sonst als unbedenklich. Es besteht bei vorhandenen Nitrit die Möglichkeit zur Bildung von Nitrosamine.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B

Höchstmengen:

Je nach Lebensmittel zwischen 50 und 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 5 mg/kg

 

E-Nummer: 133
Name: Brillantblau FCF
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Wird künstlich hergestellt

Eigenschaften:

Blau, wasserlöslich, gehört zu den Triphenylmethanfarbstoffen

Verwendung in Lebensmitteln:

englischen Gemüsekonserven (Processed Mushy and Garden Peas), Färben von Getränken, Färben von Süßwaren

Symptome:

Im Tierversuch wurden nach hohen Dosierungen Ablagerungen in den Lymphgefäßen und den Nieren festgestellt.

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B und ZZulV Anhang 1 Teil C

Höchstmengen:

Je nach Anwendungsgebiet 100 - 500 mg/kg

ADI-Wert:

0 - 10mg/kg

 

E-Nummer: 140
Name: Chlorophyll; Chlorophylline
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Kommt in allen Pflanzen vor. Ist entscheidend für die Photosynthese.

Eigenschaften:

Nicht in Wasser löslich

Verwendung in Lebensmitteln:

Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet.

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt

 

E-Nummer: 141 deklariert als Chlorophyll
Name: Kupferhaltige Komplexe der Chlorophylle und Chlorophylline
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Werden künstlich aus Chlorophyll hergestellt. (Anreicherung mit Kupfer)

Eigenschaften:

Wasserlöslich, Fettlöslich

Verwendung in Lebensmitteln:

Ohne Beschränkung für alle Lebensmittel zugelassen. Färbung von grünen Gemüse, Geleeartikel, Kaugummi, Konfitüre, Liköre, Limonaden, Marmelade, Speiseeis, Süßwaren. Wir auch in Arzneimitteln und Kosmetika verwendet.

Symptome:

Es sind keine Intoxikationen bekannt. Man sieht aber einer Einlagerung von Schwermetallen skeptisch gegenüber.

ADI-Wert:

0 - 15 mg/kg

 

E-Nummer: 142
Name: Grün S; Brillantsäuregrün BS
Substanzgruppe: Farbstoff
Vorkommen:

Künstlich hergestellt; Höchstmengen zwischen 100 - 500 mg/kg

Eigenschaften:

grün bis blau erscheinende Farbstoff

Verwendung in Lebensmitteln:

Erbsen in Dosen, Ostereierfarben, Pfefferminzgelee, Pfefferminzsoße, Süßwaren

Symptome:

Der Stoff wird nicht vom Körper aufgenommen, sondern unverändert ausgeschieden. Es gibt keine Berichte über kurz- oder langfristige Gefährdungen

Rechtsgrundlage:

ZZulV Anhang 1 Teil B, ZZulV Anhang 1 Teil C

ADI-Wert:

0 - 5 mg/kg

[E 100 - 149] [E 150 - 199] [E 200 - 249] [E 250 - 297] [E 300 - 341] [E 350 - 385] [E 400 - 445] [E 450 - 495] [E 500 - 541] [E 551 - 585] [E 620 - 640] [E 900 - 948] [E 950 - 999] [E 1105 - 1518]

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Stand: 17. Oktober 2007

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