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E 150 - E
199
E-Nummer: |
150a |
Name: |
Zuckerkulör; einfaches
Zuckerkulör |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker
oder Zucker hergestellt. |
Eigenschaften: |
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe,
die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholische Getränke wie z. B.
Whiskey, Essig, Fertigsaucen, Malzbrot, Marmeladen, Süßwaren, Wurst.
Allgemein für Lebensmittel ohne Höchstmengenbeschränkung zugelassen (quantum
satis). Es gibt spezielle Reinheitsanforderungen. |
Symptome: |
Zuckerkulör gilt als unbedenklich |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A und
ZZulV Anhang 1 Teil C |
E-Nummer: |
150b deklariert als
Zuckerkulör |
Name: |
Sulfitlaugen-Zuckerkulör |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker
oder Zucker hergestellt. |
Eigenschaften: |
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe,
die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey),
Essig, Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es
besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es
gibt spezielle Reinheitsanforderungen. |
Symptome: |
Zuckerkulör gilt als unbedenklich |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
200 mg / kg |
E-Nummer: |
150c deklariert als
Zuckerkulör |
Name: |
Ammoniak-Zuckerkulör |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker
oder Zucker hergestellt. |
Eigenschaften: |
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe,
die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey),
aromatisierte Frühstücksgetreideflocken (mit Fruchtgeschmack), Essig,
Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es besteht
eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis).
Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt
spezielle Reinheitsanforderungen. |
Symptome: |
Zuckerkulör gilt als unbedenklich |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
200 mg / kg |
E-Nummer: |
150 d deklariert als
Zuckerkulör |
Name: |
Ammonsulfit-Zuckerkulör |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden aus Invertzucker, Traubenzucker
oder Zucker hergestellt. |
Eigenschaften: |
Bräunliche bis schwarze Farbstoffe,
die nach verbrannten Zucker riechen und bitter schmecken. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Alkoholische Getränke (z.B. Whiskey),
Essig, Fertigsoßen, Malzbrot, Marmelade, Spirituosen, Süßwaren, Wurst. Es
besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es
gibt spezielle Reinheitsanforderungen. |
Symptome: |
Zuckerkulör gilt als unbedenklich |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
200 mg / kg |
E-Nummer: |
151 |
Name: |
Brillantschwarz BN, Schwarz
PN |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Schwarzer
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Fischprodukte (deutscher Kaviar /
Fischrogen), Lakritz, Saucen, Süßwaren. Wird auch in Arzneimitteln und
Kosmetika verwendet. Für bestimmte Lebensmittel zugelassen. |
Höchstmengen: |
je nach Anwendung 50 - 500 mg / kg |
Symptome: |
Im Tierversuch sind keine toxischen
Reaktionen festgestellt worden. Allergische Reaktionen sind möglich, vor
allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder Benzoesäure
allergisch reagieren. Der Stoff steht im Verdacht Asthma und Hautreaktionen
auszulösen. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
E-Nummer: |
153 |
Name: |
Pflanzenkohle |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird durch die unvollständige
Verbrennung von Pflanzenteilen gewonnen |
Eigenschaften: |
Schwarzer Farbstoff, nicht in Alkohol,
pflanzlichen Ölen und Wasser löslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dragees, Färben von
Verpackungsmaterial, Morbier-Käse, schwarze Wachsüberzüge bei Käse,
Süßwaren. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung
(quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen
ausgeschlossen. |
Symptome: |
Wird als unschädlich eingestuft. Der
Stoff wird bei Vergiftungen als Adsorbens eingesetzt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
E-Nummer: |
154 |
Name: |
Braun FK |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Ist eine Mischung von sechs
Azofarbstoffen |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Ausschließlich zur Färbung von
Englischen Räucherhering (Kippers) zugelassen. |
Höchstmenge: |
20 mg / kg |
Symptome: |
Der Stoff und seine Metaboliten stehen
bei höheren Dosierungen im Verdacht innere Organe zu schädigen. |
ADI-Wert: |
0 - 0,15 mg / kg |
E-Nummer: |
155 |
Name: |
Braun HT |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt.
Azofarbstoff |
Eigenschaften: |
Brauner
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dessertspeisen, Gebäck, Würzmittel |
Höchstmenge: |
je nach Anwendungsgebiet 50 - 500 mg /
kg |
Symptome: |
Über den Stoff gibt es kaum Berichte.
Die Verstoffwechslung im Körper ist nicht geklärt. Allergische Reaktionen
sind möglich, vor allem bei Personen, die auf Azetylsalizylsäure und / oder
Benzoesäure allergisch reagieren. Der Stoff steht im Verdacht Asthma und
Hautreaktionen auszulösen. In hohen Konzentrationen wurde im Tierversuch
eine Ablagerung in Nieren und Lymphknoten beobachtet. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
0 - 3 mg / kg |
E-Nummer: |
160a |
Name: |
Carotin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird aus Pflanzen gewonnen, kann aber
auch künstlich hergestellt werden. |
Eigenschaften: |
Gemisch von mehreren Carotinen. Gelbe,
orange bis rote Farbstoffe, gut fettlöslich |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Butter (im Winter), Cremes, Desserts,
Färben von Fruchtgetränken, Färben von Puddings, Färben von Eispulver,
Färben von Joghurt, Fette, Käse, Legehennenfutter zur Eidotterfärbung,
Margarine, Marzipan, Mayonnaisen, Öle, Speiseeis, Suppenpulver. Manche
Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Bei manchen
Produkten gibt es eine Höchstmengenbeschränkung. |
Symptome: |
Man geht davon aus, dass die Stoffe
mit Sicherheit unbedenklich sind. Beta-Carotin wird eine vorbeugende Wirkung
gegen Krebs-, Herzgefäß- und Nervenerkrankungen unterstellt. Werden im
Körper zu Vitamin A umgewandelt. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Künstlich hergestelltes
Beta-Carotin sollte wegen fehlenden toxikologischen Bewertungen nicht
eingesetzt werden. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg / kg |
E-Nummer: |
160b deklariert als
Carotinoid |
Name: |
Annatto, Norbixin, Bixin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
In Bixa orellana (Annatto-Strauch) |
Eigenschaften: |
Gelber Farbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Desserts, feine Backwaren,
Knabbererzeugnisse aus Erdnüssen, Getreide, Kartoffeln, Nüssen oder Stärke,
Liköre, Schmelzkäse, Snacks |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt. |
Zulassung: |
Nur für bestimmte Lebensmittel
zugelassen. Höchstmenge 10 - 20 mg / kg |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 0,65 mg / kg |
E-Nummer: |
160c deklariert als
Carotinoid |
Name: |
Capsanthin, Paprikaextrakt,
Capsorubin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird aus den reifen Schoten von
Capsicum anuum (Paprika) gewonnen. |
Eigenschaften: |
Orangeroter Farbstoff, löslich in
Fetten, empfindlich gegen Licht und Hitze. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Fertigprodukte, Fischkonserven,
Fleischkonserven, Futtermittelzusatz für Färbung von Eier und
Mastgeflügelfleisch, gepuffte oder extrudierte Knabbererzeugnisse, Gewürz,
Konfitüre, Marmelade, Mayonnaisen, Saucen, Schmelzkäse, Süßwaren (Marzipan),
Suppen, Wurst, Wurstprodukte (z.B. Würstchen). Es besteht eine allgemeine
Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel
sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. Es gibt
Höchstmengenbeschränkungen |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
E-Nummer: |
160d deklariert als
Carotinoid |
Name: |
Lycopin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Natürlich in Tomaten und Hagebutten.
Aus 1 kg Tomatenwerden 20 mg Lycopin gewonnen. Der Stoff kann auch künstlich
hergestellt werden. |
Eigenschaften: |
Orange-roter Farbstoff. Reagiert
empfindlich auf Licht und Sauerstoff. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Selten in Kuchen,
Nahrungsergänzungsmittel, Soßen, selten in Süßwaren. Suppen. Die Zulassung
ist auf bestimmte Lebensmittel beschränkt. |
Höchstmenge: |
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500
mg / kg |
Symptome: |
Hat einen Beigeschmack nach Tomate.
Lycopin gilt als unbedenklich. Künstlich hergestelltes Lycopin sollte wegen
fehlenden toxikologischen Bewertungen nicht eingesetzt werden. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
E-Nummer: |
160e deklariert als
Carotinoid |
Name: |
Beta-apo-8’-Carotinal (C30) |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
In Gemüse und Zitrusfrüchten, wird
künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Reagiert empfindlich auf Licht und
Sauerstoff. Es ist in pflanzlichen Ölen löslich. Es wird eingesetzt um das
Ranzigwerden von Lebensmitteln zu verzögern. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Anfärben von Getränken und
Zuckerwaren, Cremes, Dressing, fetthaltige Soßen. Die Zulassung ist auf
bestimmte Lebensmittel beschränkt. |
Höchstmenge: |
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500
mg / kg |
Symptome: |
Es sind keine Vergiftungen bekannt |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg / kg |
E-Nummer: |
160f deklariert als
Carotinoid |
Name: |
Beta-apo-8’-Carotinsäure
(C30) Ethylester |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. Er kommt
in Gras, Leber und Orangen vor. |
Eigenschaften: |
Gelber Farbstoff. Er wird eingesetzt
um das Ranzigwerden von Lebensmitteln zu verzögern. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Cremes (Geschmacksrichtung Pfirsich),
Desserts (Geschmacksrichtung Pfirsich), Futtermittelzusatz zum Anfärben von
Eidottern, Nahrungsergänzungsmittel, Würzmittel. Die Zulassung ist auf
bestimmte Lebensmittel beschränkt. |
Höchstmenge: |
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500
mg / kg |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
ADI-Wert: |
0 - 5 mg / kg |
E-Nummer: |
161b deklariert als
"Xanthophyll" |
Name: |
Lutein, Xanthophyll |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird aus Algen und Brennnesseln
gewonnen |
Eigenschaften: |
Gelber bis hin zu orangener Farbstoff.
Er ist fettlöslich. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Backmittel für feine Backwaren,
Dessertspeisen, Füllungen, Futtermittelzusatz in der Geflügelmast zur
Gelbfärbung der Eidotter, Nahrungsergänzungsmittel, Ölextrakte zur Färbung
von Butter und Teigwaren, Überzüge, Würzmittel. Die Zulassung ist nur auf
einige Lebensmittel beschränkt. |
Höchstmenge: |
50 - 300 mg / kg, in Überzügen bis 500
mg / kg |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anhang 1 Teil B |
E-Nummer: |
161g deklariert als
"Xanthophyll" |
Name: |
Canthaxanthin |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt. Kommt in
Algen, Fischen, Flamingofedern, Krustentieren und Pfifferlingen vor. |
Eigenschaften: |
Gelber bis orangener Farbstoff. Er ist
in Fetten löslich, in Wasser dagegen nicht löslich. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur zur Färbung von Saucisses de
Strasbourg (Wurstwaren) zugelassen. In Bräunungsmitteln, die oral
aufgenommen werden, ist der Zusatzstoff verboten, da er sich bei hohen Dosen
in der Retina einlagert. |
Höchstmenge: |
15 mg / kg |
Symptome: |
Es liegen keine ausreichende
Untersuchungen vor. In der Kombination mit Beta-Carotin wurden im
Tierversuch Schädigungen der Augen beobachtet. |
ADI-Wert: |
0 - 25 mg / kg |
E-Nummer: |
162 |
Name: |
Betanin, Beetenrot |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Kommt vor allem in der Roten Rübe vor. |
Eigenschaften: |
Wasserlösliche Substanz. Sie reagiert
auf Licht und Wärme empfindlich. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Essig, Fruchtgelee,
Frühstücksgetreideprodukte, Joghurt, Kaugummi, Marmelade, Saucen, Speiseeis.
Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. |
Symptome: |
Im Tierversuch sind keine schädlichen
Wirkungen bekannt geworden. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
E-Nummer: |
163 |
Name: |
Anthocyane |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird aus roten Beeren, Rotkohl und
roten Traubenrückständen gewonnen |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Backmittel für feine Backwaren,
Brause, Fruchtgelee, Konfitüre, Marmelade, Obstkonserven, Speiseeis,
Süßwaren, Überzüge. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus
Täuschungsgründen ausgeschlossen. |
Symptome: |
Es sind keine Intoxikationen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A,
ZZulV Anhang 1 Teil C |
E-Nummer: |
170 |
Name: |
Calciumcarbonat (Kalk) |
Substanzgruppe: |
Säureregulatoren,
Trennmittel, Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird aus Natriumcarbonat (Soda) und
Calciumsalzen gewonnen. Dabei fällt Calciumcarbonat als Niederschlag aus. |
Eigenschaften: |
Weißer bis hin zu grauer Farbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dragees, Süßwaren, Überzüge. Es
besteht eine allgemeine Zulassung ohne Höchstmengenbeschränkung (quantum
satis). Manche Lebensmittel sind aus Täuschungsgründen ausgeschlossen. |
Symptome: |
Gilt als unbedenklich. Es liegen keine
genauen Untersuchungen vor. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
E-Nummer: |
171 |
Name: |
Titandioxid |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Natürlich in Steinen und Küstensand |
Eigenschaften: |
Weißes Metall |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dragees, Süßwaren. Titandioxid wird
auch in Kosmetika verwendet. Es besteht eine allgemeine Zulassung ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis). Manche Lebensmittel sind aus
Täuschungsgründen ausgeschlossen. |
Symptome: |
Kann nicht aufgenommen werden und gilt
als ungiftig |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
E-Nummer: |
172 |
Name: |
Eisenoxid, Eisenhydroxid |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Werden künstlich hergestellt. |
Eigenschaften: |
Hitzestabil, Lichtbeständig. Gelbe,
rote oder schwarze Varianten. |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dragees, Käserinden, Oliven, Süßwaren,
Verpackungsmaterial. Allgemein zugelassen für Lebensmittel ohne
Höchstmengenbeschränkung (quantum satis) |
Symptome: |
Die Verbindungen werden nicht vom
Körper aufgenommen. Es sind keine Intoxikationen bekannt. |
Rechtsgrundlage: |
ZZulV Anlage 1 Teil A |
E-Nummer: |
173 |
Name: |
Aluminium |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird durch Elektrolyse aus Bauxit
gewonnen |
Eigenschaften: |
Silbergraues Metall |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Dekoration von feinen Backwaren,
Dekoration von Kuchen, Überzüge von Zuckerwaren (z.B. Lakritz). Wird selten
eingesetzt. Aufnahme auch über Konservendosen, Medikamente und Laugengebäck. |
Symptome: |
Man vermutet einen Zusammenhang mit
der Alzheimer - Krankheit. In geringe Mengen gilt es als unbedenklich. |
E-Nummer: |
174 |
Name: |
Silber |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Edelmetall |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Entkeimung von Trinkwasser, Liköre,
Überzüge von Süßwaren, Verzierung von Pralinen |
Symptome: |
Gilt in geringen Mengen als
unbedenklich, erst ab mehreren Gramm kann es zu Intoxikationen kommen.
Silber wird im Gewebe eingelagert. Eine Aufnahme kann auch über silbernes
Geschirr und Besteck erfolgen. Bei geringer Aufnahme gilt Silber als
unbedenklich. |
E-Nummer: |
175 |
Name: |
Gold |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Edelmetall |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Liköre, Überzüge von Pralinen,
Verzierung von Pralinen; wird auch in Arzneimitteln verwendet |
Symptome: |
Nur bei großen aufgenommen Mengen:
Haarausfall, Hautveränderungen, Nierenschäden, Schleimhautveränderungen |
E-Nummer: |
180 |
Name: |
Litholrubin BK; Rubinpigment
BK, Aluminiumlack |
Substanzgruppe: |
Farbstoff |
Vorkommen: |
Wird künstlich hergestellt |
Eigenschaften: |
Rot,
Azofarbstoff |
Verwendung in Lebensmitteln: |
Nur eingesetzt für Käserinde, welche
zum Verzehr geeignet ist. |
Symptome: |
Beim Menschen sind keine negativen
Wirkungen bekannt. Es besteht der Verdacht, dass Pseudoallergien und das
hyperkinetische Syndrom bei empfindlichen Personen möglich sind. Dies trifft
vor allem auf Menschen zu, die auf Azetylsalizylsäure und Benzoesäure
empfindlich reagieren. Man vermutet, dass der Zusatzstoff Asthma und
Hautreaktionen, wie die Neurodermitis, auslösen kann. |
Höchstmengen: |
nur für essbare Käserinde zugelassen,
ohne Angabe einer Höchstmenge (quantum satis) |
ADI-Wert: |
0 - 1,5 mg/kg |
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