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3,5-Dichlorphenol
Eigenschaften: Die brennbare, weißen Kristalle haben einen charakteristischen Geruch und reagieren mit Oxidationsmitteln. Beim Verbrennen bilden sich korrosive, toxische Dämpfe (Säureanhydride, Säurechloride). Symptomatik: Der Stoff kann über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Auf der Haut entstehen Verbrennungen. Nach einer inhalativen oder oralen Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Schmerzen, Kopfschmerzen, Schwindel, Mattigkeit, Koordinationsstörungen, einem brennenden Gefühl und einer Dyspnoe. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann sich eine Chlorakne bilden. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. |