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Diisopropylether
Eigenschaften: Die leichtentzündlichem farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Im unstabilisierten Zustand kann der Stoff leicht explosible Peroxide bilden. Üblicherweise ist der Stoff mit p-Benzylaminophenol stabilisiert. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Eine inhalative Aufnahme führt zu Halsschmerzen, einem Husten und einer Schläfrigkeit. Bereits bei kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems kommen. Bei einer Einwirkung oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann es zu Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit kommen. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Dermatitis auslösen. Stabilisatoren und andere Zusätze in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss schwerer Atemschutz getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |