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Diethanolamin
Eigenschaften: Die brennbare, farblose, hygroskopische, visköse Flüssigkeit oder die weißen Kristalle heben einen stechenden Geruch. Der Dampf ist schwerer als Luft. Beim Verbrennen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe. In einer wässrigen Lösung ist der Stoff eine mittelstarke Base. Mit Oxidationsmitteln, Säureanhydriden und starken Säuren erfolgt eine heftige Reaktion. Aluminium, Kupfer, Zinn und seine Legierungen werden angegriffen. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwegen. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. An den Augen kommt es zu Rötungen, Schmerzen und Verbrennungen. Auf der Haut verursacht der Stoff ein brennendes Gefühl und Rötungen. Eine orale und inhalative Aufnahme führt zu einem brennenden Gefühl, Halsschmerzen, einem Husten und abdominellen Schmerzen. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung sind Schädigungen der Leber und der Nieren möglich. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Das Entstehen von einem Nebel ist unbedingt zu vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / 2-Filter haben. |