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beta-Hexachlorcyclohexan
Eigenschaften: Das kristalline Pulver ist nicht brennbar und hat einen charakteristischen Geruch. Beim Verbrennen oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, sehr toxische Dämpfe (Chlorwasserstoff, Phosgen). In den Ländern der EU ist der Stoff als Pflanzenschutzmittel verboten. Die Lösemittel in den Handelsprodukten können die chemischen, physikalischen und toxikologischen Angaben komplett verändern. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer inhalativen oder oralen Aufnahme zeigt der Patient Übelkeit, Erbrechen, Durchfall, Kopfschmerzen, Schwindel, Tremor, Muskelkrämpfe und Mattigkeit. Bereits nach kurzen Einwirkungen kommt es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann letal enden. Nach einem wiederholten oder länger andauernden Kontakt kann das Hormonsystem, das Blut, die Leber und die Hoden geschädigt werden. Es können sich Veränderungen am Östrogenspiegel bilden. Der Stoff steht im Verdacht beim Menschen Krebs zu erzeugen. Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Vor allem Schwangere sollen den Kontakt mit dem Stoff vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben. |
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