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Hexamethylendiisocyanat
Eigenschaften: Die brennbare, farblose Flüssigkeit hat einen stechenden Geruch. Beim Erwärmen über 93°C polymerisiert der Stoff. Beim Verbrennen kommt es zur Zersetzung mit der Bildung von sehr toxischen, korrosiven Dämpfen (Cyanwasserstoff, Stickoxide). Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Kupfer wird angegriffen. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Augenlider können anschwellen. Auf der Haut kann es zu einer Blasenbildung kommen. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient, Halsschmerzen, ein brennendes Gefühl, einen Husten und eine Dyspnoe. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Ein Kontakt über dem Arbeitsplatzgrenzwertes kann bereits eine Sensibilisierung auslösen. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Sensibilisierung auslösen. Nun können auch asthmatische Beschwerden auftreten. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Das Entstehen von einem Nebel ist unbedingt zu vermeiden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |
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