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n-Heptan
Eigenschaften: Die leichtentzündliche, flüchtige, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. Kunststoffe werden angegriffen. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Eine orale Aufnahme führt zu Übelkeit, Erbrechen, abdominellen Krämpfen und einem brennenden Gefühl. Bei einer oralen Aufnahme besteht die Gefahr der Aspiration mit einer folgenden Aspirationspneumonie. Eine inhalative Aufnahme verursacht Kopfschmerzen und eine Apathie. Bereits bei kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems möglich. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann die Leber schädigen und die Haut entfetten. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben. |
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