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Pentaboran
Eigenschaften: Die entzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen stechenden Geruch. Bei Temperaturen über 30°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Der Dampf ist schwerer als die Luft. Mit Lösemitteln, wie Estern, Ethern und Ketonen, bildet der Stoff stoßempfindliche Verbindungen. Beim Verbrennen und beim Erhitzen über 150°C zersetzt sich der Stoff allmählich und bildet dabei brennbare, toxische Dämpfe (Boroxide, Wasserstoff). Mit Halogenen und Oxidationsmitteln erfolgt eine Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Mit Halonen erfolgt eine heftige Reaktion. An der Luft kann sich der verunreinigte Stoff explosionsartig entzünden. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt stark die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Nach einer oralen oder inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel, Schläfrigkeit, Sehstörungen, Krämpfe und Tremor. Alle Symptome können auch erst nach einer Latenzzeit von 24 Stunden auftreten. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann es zu Schädigungen des zentralen Nervensystems (Bewegungsstörungen, Entscheidungsschwäche und Gedächtnisverlust) kommen. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. |