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Pentachlorbenzol
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Pentachlorbenzol

Synonyme: 1,2,3,4,5-Pentachlorbenzol
Chemische Formel: C6HCl5
Molekulargewicht: 250.3
CAS-Nr.: 608-93-5
RTECS-Nr.: DA6640000
UN-Nr.: 2811
EU-Nr.: 602-074-00-5
EINECS-Nr.: 210-172-0
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Sehr giftig für Wasserorganismen. Schädlich für die Umwelt, vor allem für Wasser, Böden. Anreicherung in der Nahrungskette des Menschen, vor allem in Fischen, Milch, Pflanzen. Langzeitschäden bei Wasserorganismen.
EU Einstufung: F, Xn, N
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 11-22-50/53
S-Sätze: (2-)41-46-50-60-61
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 275 - 277 °C
Schmelzpunkt: 86 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.8
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich

Eigenschaften: Die weißen Kristalle zersetzen sich beim Verbrennen oder beim Erhitzen und bilden dabei korrosive, toxische Dämpfe (Chlorwasserstoff). Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden. Es kommt zu einer Schläfrigkeit, Mattigkeit und einem Tremor. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems möglich. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung kann es zu Schädigungen der Leber und der Nieren, mit der Bildung von Gewebeschäden, kommen Im Tierversuch wurde eine Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit festgestellt.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben. Vor allem Schwangere sollen den Kontakt mit dem Stoff vermeiden.

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Stand: 02. November 2007

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