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Perchlorsaeure Kalium-Salz
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Perchlorsaeure Kalium-Salz

Synonyme: Kaliumperchlorat, Kaliumhyperchlorat, Peroidin
Chemische Formel: KClO4
Molekulargewicht: 138.5
CAS-Nr.: 7778-74-7
RTECS-Nr.: SC9700000
UN-Nr.: 1489
EU-Nr.: 017-008-00-5
EINECS-Nr.: 231-912-9
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren: Schwach wassergefährdend (WGK 1).
EU Einstufung: O, Xn
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 5.1, UN Verpackungsgruppe: II
R-Sätze: 9-22
S-Sätze: (2-)13-22-27
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Schmelzpunkt (Zersetzung): 400 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 2.52
Löslichkeit in Wasser: Gut

Eigenschaften: Die brandfördernde weißen Kristalle oder das kristalline Pulver kann zünd- oder explosionsfähige Gemische bilden. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei korrosive, toxische Dämpfe (Chlor, Chloroxide). Mit brennbaren Verbindungen und Metallpulver erfolgt eine Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Bei einer Verunreinigung mit organischen Verbindungen wird der Stoff schlagempfindlich.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Eine inhalative Aufnahme führt zu Halsschmerzen und einem Husten. Bei einem länger andauernden oder wiederholten Kontakt kann es zu einer Schädigung des Blutes (Methämoglobinbildung) kommen.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei dem Auftreten einer Methämoglobinbildung ist der Einsatz von Toloniumchlorid auch präklinisch erforderlich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

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Stand: 02. November 2007

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