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Phosphorsaeure
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Phosphorsaeure

Synonyme: Orthophosphorsäure
Chemische Formel: H3PO4
Molekulargewicht: 98.0
CAS-Nr.: 7664-38-2
RTECS-Nr.: TB6300000
UN-Nr.: 1805
EU-Nr.: 015-011-00-6
EINECS-Nr.: 231-633-2
Gefahrensymbole:
Umweltgefahren:  Schädlich für die Umwelt, vor allem für Wasser, Luft. Schwach wassergefährdend (WGK 1).
EU Einstufung: C
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 8, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 34
S-Sätze: (1/2-)26-45
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV: - ppm; 1 mg/m3 (TWA); 3 mg/m3 (STEL) (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Schmelzpunkt: 42 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 1.88
Löslichkeit in Wasser: Sehr gut

Eigenschaften: Die farblosen, hygroskopischen Kristalle sind nicht brennbar, Bei einem Kontakt mit Metallen wird ein leicht entzündliches Gas (Wasserstoff) freigesetzt. Die mittelstarke Säure polymerisiert unter dem Einfluss von Azoverbindungen und Epoxiden leicht. Beim Verbrennen bilden sich toxische Dämpfe (Phosphoroxide). Bei einem Kontakt mit Alkohol, Aldehyden, Cyaniden, Estern, Ketonen, Metallen, Sulfiden und halogenorganischen Verbindungen zersetzt sich der Stoff. Es darf niemals Wasser auf den Stoff gegeben werden. Beim Verdünnen oder beim Lösen muss immer der Stoff in das Wasser gegeben werden, niemals in umgekehrter Reihenfolge!

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und ätzt die Haut, die Augen und die Atemwege. An den Augen kommt es zu einer Rötung, Schmerzen, Verbrennungen und einem verschwommenen Blick. Auf der Haut bewirkt der Stoff Schmerzen, Rötungen und eine Blasenbildung. Eine orale Aufnahme verursacht Halsschmerzen, Mattigkeit, Verwirrung, ein brennendes Gefühl, abdominelle Krämpfe, eine Dyspnoe und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Nach einer inhalativen Aufnahme zeigt der Patient Halsschmerzen, ein brennendes Gefühl, einen Husten, eine Dyspnoe und Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Die Symptome können verzögert auftreten. Als schlimmste inhalatorische Folge kann ein toxisches Lungenödem auftreten. Dieses ist mit Kortison, auf jeden Fall auch präklinisch, zu therapieren. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann letal enden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Bereits bei einem Verdacht auf ein toxisches Lungenödem erhält der Patient Kortison inhalativ und parenteral. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Das Auslösen von Erbrechen ist kontraindiziert. Zur Reduzierung der ätzenden Wirkung sollte der Patient ca. 300 ml Wasser zu trinken bekommen. Mit dieser Menge wird die Speiseröhre abgespült. Eine Verdünnung zur Änderung des pH-Wertes ist nicht möglich. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss schwerer Atemschutz getragen werden.

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Stand: 02. November 2007

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