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Isobutanolamin
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Isobutanolamin

Synonyme: 2-Amino-2-methyl-1-propanol, 2-Amino-2-methylpropanol
Chemische Formel: (CH3)2C(NH2)CH2OH
Molekulargewicht: 89.1
CAS-Nr.: 124-68-5
RTECS-Nr.: UA5950000
UN-Nr.: 3267
EU-Nr.: 603-070-00-6
EINECS-Nr.: 204-709-8
Gefahrensymbole:
EU Einstufung: Xi
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 8, UN Verpackungsgruppe: III
R-Sätze: 36/38
S-Sätze: (2)
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK: Bewertungsgrundlage unzureichend (1997)
Siedepunkt: 165 °C
Schmelzpunkt: 31 °C
Flammpunkt: c.c. 67 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.93
Löslichkeit in Wasser: Mischbar

Eigenschaften: Die farblose Flüssigkeit oder die Kristalle sind brennbar. Bei Temperaturen über 67°C können sich mit der Luft explosible Gemische bilden. Beim Verbrennen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Stickoxide). Mit Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion.

Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut und die Augen. Bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr langsam oder überhaupt nicht zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Nach einer oralen Aufnahme hat der Patient Halsschmerzen.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben.

[Indeno(1,2,3-C,D)pyren] [Iod] [Iodincyanid] [Ioxynil] [Isoamylacetat] [Isoamylalkohol] [Isobutan] [Isobutanol] [Isobutanolamin] [Isobuten] [Isobuttersaeure] [Isobutylacetat] [Isobutylamin] [Isobutylchlorid] [Isobutyraldehyd] [Isodecylalkohol] [Isoniazid] [Isooctylalkohol] [Isopentan] [Isophoron] [Isophorondiamin] [Isophorondiisocyanat] [Isophthalsaeure] [Isopren] [Isopropanolamin] [Isopropylacetat] [Isopropylalkohol] [Isopropylamin] [n-Isopropylanilin] [Isopropylbenzol] [Isopropylchlorformiat] [Isopropylglycidylether] [Isopropylidenglycerol] [N'-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin]

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Stand: 02. November 2007

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