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Isobutylchlorid
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Isobutylchlorid

Synonyme: 1-Chlor-2-methylpropan
Chemische Formel: (CH3)2CHCH2Cl
Molekulargewicht: 92.6
CAS-Nr.: 513-36-0
UN-Nr.: 1127
EINECS-Nr.: 208-157-9
Gefahrensymbole:
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 3, UN Verpackungsgruppe: II
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Siedepunkt: 69 °C
Schmelzpunkt: -131 °C
Flammpunkt: -10 °C
Relative Dichte (Wasser = 1): 0.9
Löslichkeit in Wasser: Unlöslich
Explosionsgrenzen, Vol% in Luft: 2.0 - 8.8

Eigenschaften: Die farblose Flüssigkeit ist leichtentzündlich. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Beim Verbrennen oder beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei sehr toxische korrosive Dämpfe (Chlorwasserstoff, Phosgen). Mit Metallpulvern und starken Oxidationsmitteln erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr.

Symptomatik: Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Es gibt kaum Informationen über die Wirkung des Stoffes auf den menschlichen Körper. Aus diesem Grund ist größte Vorsicht geboten. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben.

[Indeno(1,2,3-C,D)pyren] [Iod] [Iodincyanid] [Ioxynil] [Isoamylacetat] [Isoamylalkohol] [Isobutan] [Isobutanol] [Isobutanolamin] [Isobuten] [Isobuttersaeure] [Isobutylacetat] [Isobutylamin] [Isobutylchlorid] [Isobutyraldehyd] [Isodecylalkohol] [Isoniazid] [Isooctylalkohol] [Isopentan] [Isophoron] [Isophorondiamin] [Isophorondiisocyanat] [Isophthalsaeure] [Isopren] [Isopropanolamin] [Isopropylacetat] [Isopropylalkohol] [Isopropylamin] [n-Isopropylanilin] [Isopropylbenzol] [Isopropylchlorformiat] [Isopropylglycidylether] [Isopropylidenglycerol] [N'-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin]

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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