|
Isopentan
Eigenschaften: Die hochentzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Beim Erhitzen kann der Stoffe explodieren. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ oder oral aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird ausgetrocknet. Nach einer inhalativen oder oralen Aufnahme zeigt der Patient Übelkeit, Erbrechen, Halsschmerzen, einem Husten, Kopfschmerzen, einem Schwindel, einer Schläfrigkeit, Arrhythmien und abdominelle Schmerzen. Eine Aspiration kann eine Aspirationspneumonie verursachen. Bereits nach kurzen Einwirkungen kann das Herz und das zentrale Nervensystem geschädigt werden. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt der Flüssigkeit entfettet die Haut. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Der Genuss von Alkohol verstärkt die toxische Wirkung. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A / P2-Filter haben. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |
Senden Sie E-Mail mit Fragen oder Kommentaren zu dieser Website an:
|