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Isopropylglycidylether
Eigenschaften: Die farblose Flüssigkeit ist brennbar, bei einem Flammpunkt unter 55°C. Bei Temperaturen über 33°C können sich explosible Gemische mit der Luft bilden. Der Stoff kann explosible Peroxide bilden. Beim Verbrennen und bei einem Kontakt mit Feuchtigkeit zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe. Mit starken Oxidationsmitteln und Säuren erfolgt eine Reaktion. Die Explosionsgrenzen sind aus der Literatur nicht bekannt. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. In der Literatur sind keine Angaben über orale Vergiftungen mit dem Stoff zu finden. Bei ähnlichen Substanzen kommt es zu erbrechen und Schwindel. Eine inhalative Aufnahme führt zu einer Teilnahmslosigkeit. Bereits kurze Einwirkungen können zu Störungen des Bewusstseins bis zur Bewusstlosigkeit führen. Bereits jetzt sind Störungen des zentralen Nervensystems möglich. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Dermatitis auslösen. Bei hohen Konzentrationen besteht die Gefahr einer Lungenschädigung. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Es kann notwendig werden den Patienten zu beatmen. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. |
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