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Isopropylbenzol
Eigenschaften: Die farblose, entzündliche Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Schütten, Fließen oder ähnliches kann zu einer elektrostatischen Aufladung führen. Der Stoff kann explosible Peroxide bilden. Mit starken Oxidationsmitteln kommt es zu einer heftigen Reaktion, bei der immer akute Brand- und Explosionsgefahr besteht. Bei Temperaturen über 31°C kann der Stoff mit der Luft explosible Gemische bilden. Symptomatik: Der Stoff kann inhalativ und über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Atemwege und die Augen. Eine Wirkung auf die Augen ist durch eine Rötung und Schmerzen zu erkennen. Die Haut wird durch den Stoff ausgetrocknet. Nach einer inhalativen Aufnahme kommt es zu Kopfschmerzen, Halsschmerzen, Schwindel, einem Husten, Koordinationsstörungen und Bewussteinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit. Eine orale Aufnahme kann eine Aspirationspneumonie verursachen. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann zur Bewusstlosigkeit führen. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems möglich. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt kann eine Dermatitis verursachen. Stabilisatoren und andere Zusätze können die toxikologische Wirkung komplett verändern. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen A/P2-Filter haben. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |
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