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Isoniazid
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Isoniazid

Synonyme: Isonicotinsäurehydrazid, 4-Pyridincarbonsäurehydrazid
Chemische Formel: C6H7N3O
Molekulargewicht: 137.1
CAS-Nr.: 54-85-3
RTECS-Nr.: NS1751850
UN-Nr.: 2811
EINECS-Nr.: 200-214-6
Gefahrensymbole:
UN Klassifizierung: UN Gefahrenklasse: 6.1, UN Verpackungsgruppe: I
Arbeitsplatzgrenzwerte: TLV nicht festgelegt (ACGIH 1993/94). MAK-Wert nicht festgelegt (1997)
Schmelzpunkt: 170 - 173 °C
Löslichkeit in Wasser bei 20 °C: 12.5 g / 100 ml

Eigenschaften: Das weiße, kristalline Pulver ist brennbar. Beim Verbrennen und beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Stickoxide).

Symptomatik: Der Stoff kann oral aufgenommen werden. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Nach einer Aufnahme kommt es zu Übelkeit, Mattigkeit, Verwirrung, Koordinationsstörungen, Halluzinationen und Krämpfen. Es kann zu Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit kommen. Eine Exposition oberhalb des Arbeitsplatzgrenzwertes kann letal enden. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen der Nieren und des Nervensystems möglich. Es kann zu einem Orientierungsverlust, Lethargie, Koma und einer Azidose kommen. Ein wiederholter oder länger andauernder Kontakt schädigt die Leber und das zentrale Nervensystem. Es bilden sich Gewebeschäden.

Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Bei einer oralen Aufnahme erhält der Patient 1 Gramm medizinische Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben.

[Indeno(1,2,3-C,D)pyren] [Iod] [Iodincyanid] [Ioxynil] [Isoamylacetat] [Isoamylalkohol] [Isobutan] [Isobutanol] [Isobutanolamin] [Isobuten] [Isobuttersaeure] [Isobutylacetat] [Isobutylamin] [Isobutylchlorid] [Isobutyraldehyd] [Isodecylalkohol] [Isoniazid] [Isooctylalkohol] [Isopentan] [Isophoron] [Isophorondiamin] [Isophorondiisocyanat] [Isophthalsaeure] [Isopren] [Isopropanolamin] [Isopropylacetat] [Isopropylalkohol] [Isopropylamin] [n-Isopropylanilin] [Isopropylbenzol] [Isopropylchlorformiat] [Isopropylglycidylether] [Isopropylidenglycerol] [N'-Isopropyl-N'-phenyl-p-phenylendiamin]

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Copyright © 2007 Ralf Rebmann
Stand: 02. November 2007

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