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Ethylamin
Eigenschaften: Das hochentzündliche, farblose, komprimierte Flüssiggas hat einen stechenden Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Da das Gas schwerer als die Luft ist kann es sich am Boden ausbreiten. Somit ist auch eine Fernzündung möglich. Beim Erhitzen zersetzt sich der Stoff und bildet dabei toxische Dämpfe (Stickoxide). In einer wässrigen Lösung ist der korrosive Stoff eine starke Base und reagiert heftig mit Säuren. Mit organischen Substanzen, starken Oxidationsmitteln und Säuren erfolgt eine heftige Reaktion. Dabei besteht immer akute Brand- und Explosionsgefahr. Kunststoffe und Nichteisenmetalle werden angegriffen. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt stark die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es sehr schnell zu einer toxischen Kontamination der Luft. Eine Einwirkung auf die Augen und / oder die Haut ist an einer Rötung und Schmerzen zu erkennen. Eine inhalative Aufnahme führt zu Halsschmerzen, einem Husten und einer Dyspnoe. Eine orale Aufnahme bewirkt ein brennendes Gefühl und abdominelle Schmerzen. Nach einer wiederholten oder länger andauernden Einwirkung kann die Lunge und die Nieren geschädigt werden. Es können Gewebeschäden entstehen. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss ein gasdichter Vollschutzanzug getragen werden. Der Gefahrenbereich ist zu verlassen und ein Fachmann (Feuerwehr) muss die Gefahr einschätzen. |