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Ethylbenzol
Eigenschaften: Die leichtentzündliche, farblose Flüssigkeit hat einen charakteristischen Geruch. Gemische des Stoffes und der Luft sind explosibel. Der Dampf mischt sich leicht mit der Luft. Mit starken Oxidationsmitteln erfolgt eine Reaktion. Gummi und Kunststoffe werden angegriffen. Eine Überschreitung des Arbeitsplatzgrenzwertes ist durch den Geruch nicht feststellbar. Symptomatik: Der Stoff kann oral, über eine Inhalation oder über die Haut (Kontaktgift!!) aufgenommen werden und reizt die Haut, die Augen und die Atemwege. Bereits bei einer Temperatur von 20°C kommt es langsam zu einer toxischen Kontamination der Luft. An den Augen kommt es zu einer Rötung, Schmerzen und einem verschwommenen Blick. Die Haut wird ausgetrocknet und gerötet. Nach einer oralen oder inhalativen Aufnahme kommt es zu einem Husten, Kopfschmerzen, Schwindel und Schläfrigkeit. Ein Verschlucken kann eine Aspiration mit einer folgenden Aspirationspneumonie auslösen. Bereits nach kurzen Einwirkungen sind Schädigungen des zentralen Nervensystems, mit der Folge von Bewusstseinsstörungen bis zur Bewusstlosigkeit, möglich. Nach einem wiederholten oder länger andauernden Kontakt kann einen Dermatitis ausgelöst werden. Maßnahmen: Der Patient ist mit umluftunabhängigen Atemschutz aus der kontaminierten Umgebung zu retten. Jeder Patient bekommt mindestens vier Liter Sauerstoff pro Minute. Kontaminierte Kleidung ist zu entfernen und die betroffene Haut ist ausgiebig mit Wasser zu spülen. Bei einer Einwirkung auf das Auge ist dieses zu anästhesieren und sorgfältig zu spülen. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass der Patient nicht erbricht, da eine Aspiration auf jeden Fall verhindert werden muss. Bei einer oralen Aufnahme erhält der Patient 1 Gramm medizinische Kohle pro Kilogramm Körpergewicht. Alle weiteren Maßnahmen erfolgen symptomatisch. Eine klinische Überwachung hat auf jeden Fall zu erfolgen. Vorsichtsmaßnahmen: Offene Flammen und Funkenbildung ist zu vermeiden. Es darf nicht geraucht werden. Die Haut und die Augen sind mit geeigneten Schutzmaterialien zu schützen. Beim Personenschutz muss das Atemschutzgerät mindestens einen P2-Filter haben. |